Huhn und Pute aufs Etikett geschaut
Marktuntersuchung der Verbraucher-Zentralen: Viele Geflügelanbieter verweigern Informationen an Verbraucher und verstoßen gegen Kennzeichnungsrecht
Kontrollierte Fütterung oder Ammenmärchen?
Was ist dran an Werbeaussagen wie "kontrollierte Fütterung", "von ausgewählten Bauernhöfen", "antibiotikafreies Futter" oder "bäuerlicher Bodenhaltung"? Das interessierte die Verbraucher-Zentralen bei einer bundesweiten Marktuntersuchung zur Kennzeichnung von Geflügel im Lebensmitteleinzelhandel. Hartmut König, Ernährungsreferent der Verbraucher-Zentrale Hessen, stellte fest, dass jedes fünfte inspizierte Etikett rechtlich zu beanstanden war. Katastrophal ist zudem das Auskunftsverhalten der Anbieter. Nur die Hälfte der angeschriebenen Firmen haben Auskünfte über Ihre Werbeaussagen gegeben. Die Ergebnisse zeigen, dass das Recht der Verbraucher auf Information für einen großen Teil der Geflügelerzeuger nicht existiert. Die Verbraucherverbände fordern deshalb eine schnelle Verabschiedung des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes, in dem die Auskunftspflicht der Anbieter festgeschrieben werden muss.
Auswertung der Etiketten durch Verbraucher-Zentralen
Ende 2000 besuchten Marktprüfer der Verbraucher-Zentralen bundesweit 120 Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels. Erhoben wurde die Kennzeichnung von Hähnchen- und Putenfleisch. 114 verschiedene Etiketten wurden ausgewertet. Neben Angebot und Kennzeichnung, Aussagen zur Qualitätssicherung, Kontrolle und Tierhaltung wurden auch Auskunftsverhalten und Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht erfasst.
Obwohl zwei Drittel (67 %) der Etiketten Herkunftsangaben enthalten, wird nur in 26% der Fälle die Region und noch seltener (17%) der Erzeuger angegeben. Wünschenswert ist die Angabe des Erzeugers mit Angabe der Region (Bundesland) und ein Hinweis auf unabhängige Kontrollinstitute. Staatliche oder private Herkunfts- und Qualitätssiegel suggerieren oft zusätzlich besondere Qualitätsmerkmale, obwohl dies nicht zwangsläufig der Fall ist, wie die Überprüfung der Siegel und Anbieterinformationen ergab. Nur sehr wenig Etiketten (15 von 114) weisen auf definierte, extensive und artgerechtere Haltungsverfahren (Öko-Erzeugung oder EU-Vermarktungsnormen) hin.
Werbeaussagen leere Worthülsen?
Besonderes Augenmerk wurde auf zusätzliche Werbeaussagen zu Haltungs- und Fütterungsbedingungen gelegt. Begriffe wie "aus bäuerlicher Aufzucht", "von ausgesuchten Landhöfen", "heimisches Getreide" etc. wurden erfasst und 19 Firmen mit insgesamt 32 Marken angeschrieben. Zehn Unternehmen antworteten auf die Anfrage, so dass nur von 16 Marken schriftliche Belege für die Werbeaussagen ausgewertet werden konnten. Der Eindruck einer besonderen Erzeugung konnte somit in jedem zweiten Fall nicht belegt werden. Damit sind Werbeaussagen zur Haltung und Fütterung von Geflügel häufig leere Worthülsen. Außerdem ist das Auskunftsverhalten der Firmen aus Verbrauchersicht katastrophal.
Verbraucherinformationsgesetz überfällig
Bei der Erfassung und Kontrolle der Etiketten wurden auch unterschiedliche Rechtsverstöße gegen Etikettierungsvorschriften festgestellt. Sieben mal fehlte das Veterinärkontrollzeichen oder war unvollständig. Ein Etikett enthielt Angaben nur in französischer Sprache. Bei fünf Etiketten konnten die Adressen der Anbieter nicht ermittelt werden. Zwölf Verstöße gegen die EU Vermarktungsnormen wurden abgemahnt. Damit entsprechen mehr als ein Fünftel (22 %) der 114 überprüften Etiketten nicht den bestehenden Kennzeichnungsvorschriften. Die gefundenen Kennzeichnungsmängel zeigen das Vollzugsdefizit der Lebensmittel-überwachung auf, deren Kapazitäten erweitert werden müssen. Das Recht der Verbraucher auf Information, wie es im § 153 EG-Vertrag festgeschrieben wurde, existiert für einen großen Teil der Geflügelanbieter nicht. Dies macht deutlich, dass die derzeitigen Bestrebungen des Gesetzgebers für ein Verbraucherinformationsgesetz mehr als überfällig sind.
Der Untersuchungsbericht "Markterhebung zur Kennzeichnung von Geflügelfleisch" kann für 5,11 Euro bei der Verbraucher-Zentrale Hessen, Große Friedberger Straße 13-17, Fax: 069/972010-40 abgeholt oder angefordert werden. Bei Bestellung kommen 2,56 Euro Versandkosten hinzu. Zur besseren Information der Verbraucher über Angebot und Qualität von Geflügel haben die Verbraucher-Zentralen den Ratgeber "Appetit auf Huhn und Pute" herausgegeben. Eine Adressliste regionaler, hessischer Geflügelerzeuger liegt bei. Der Ratgeber kann in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Hessen für 0,51 Euro abgeholt werden.
Quelle: Verbraucher-Zentrale Hessen
