Was gehört aufs Etikett?

Wussten Sie eigentlich, dass die Angaben auf einem Etikett oder an anderer Stelle der Verpackung von Lebensmitteln vom Gesetzgeber genau festgelegt sind. Das soll sicher stellen, dass der Verbraucher nicht die sprichwörtliche "Katze im Sack" kauft. Ein genauer Blick lohnt sich also. Auf dem Etikett finden sich Informationen u.a. über Inhaltsstoffe, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Lebensmittels. Diese Art Visitenkarte soll die Kaufentscheidung erleichtern und vor Betrug schützen.

Die Verkehrsbezeichnung

Hierbei handelt es sich um den Namen des Lebensmittels. Mit der Verkehrsbezeichnung kann man die Art des Lebensmittels bestimmen und es von anderen (z.B. ähnlichen) unterscheiden.

Das Zutatenverzeichnis

Bezeichnet, was im Lebensmittel drin ist. Es werden zwar keine genauen Mengenangaben gemacht, die Zutaten werden aber nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet: An erster Stelle steht die Hauptzutat, an letzter die mit der geringsten Menge.

Besonderheiten: Ist bei einem Produkt eine Zutat in der Verkehrsbezeichnung oder in einem Bild besonders hervorgehoben, muss im Zutatenverzeichnis oder bei der Verkehrsbezeichnung der Anteil dieser Zutat in Prozent stehen. Beispiel: Sahnepudding mit ... % Sahne

Zusatzstoffe

Man erkennt Sie in der Regel an ihrem Klassennamen. Dieser Begriff beschreibt die Funktion des Zusatzstoffes. Zusätzlich zum Klassennamen ist entweder der Name des Zusatzstoffes selbst oder die EU-einheitliche E-Nummer genannt, also z. B. Verdickungsmittel Guar; Emulgatoren E 471, E 475

Zutaten, die selbst aus mehreren Zutaten bestehen

Hier müssen die einzelnen Bestandteile noch einmal aufgeführt werden. Beispiel: Hühnersuppe mit Nudeln. In der Zutatenliste steht nicht nur "Nudeln", sondern auch die Bestandteile von Nudeln (Hartweizengries, Eier, Speisesalz) werden aufgelistet.

  • Ausnahme: Nicht alle verarbeiteten Zusatzstoffe müssen genannt werden. Der Hinweis kann z.B. entfallen, wenn die Zusatzstoffe über zusammengesetzte Zutaten in die fertige Speise gelangen und dort keine technologische Wirkung ausüben. Beispiel: Der Konservierungsstoff Sorbinsäure in der Fruchtzubereitung einer Quarkspeise muss nicht genannt werden.
  • Diese Aufschlüsselung kann auch entfallen, wenn die zusammengesetzte Zutat weniger als 25 Prozent des fertigen Lebensmittels ausmacht. Hierdurch sollen unnötig lange Zutatenlisten vermieden werden. Beispiel: Himbeerjoghurt. In der Zutatenliste steht "Joghurt mit 19 % Fruchtzubereitung". Aus welchen Zutaten die Fruchtzubereitung besteht, muss nicht genannt werden.

Ist in der Fruchtzubereitung von Joghurt z. B. der Konservierungsstoff Sorbinsäure enthalten, muss er nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. Er fällt u. a. zusammen mit der Fruchtzubereitung unter die "25-Prozent-Regel". Verbraucher, die Sorbinsäure nicht vertragen, können anhand der Zutatenliste somit nicht erkennen, ob dieser Konservierungsstoff im Joghurt enthalten ist. Für Allergiker, die darauf angewiesen sind, einen bestimmten Stoff im Lebensmittel zu meid en, ein Problem mit möglicherweise gesundheitlichen Folgen.
Geplant ist, diese 25-Prozent-Regel u. a. aufgrund der zunehmenden Zahl von Allergien aufzuheben. Der Verbraucher soll dann umfassend über den Inhalt des Lebensmittels informiert werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel in der ungeöffneten Packung seine besonderen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe und Nährstoffe mindestens behält. Nach Ablauf des Datums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder sein Wert gemindert. Bevor Sie es verwenden, sollten Sie jedoch Aussehen, Geruch und eventuell den Geschmack überprüfen.
Besonderheiten: Leicht verderbliche Lebensmittel wie abgepacktes Hackfleisch tragen statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. Bis zu diesem Tag sollten Sie das Produkt spätestens verbrauchen.
Ist die Haltbarkeit nur bei bestimmten Lagerbedingungen gewährleistet, sind diese zusätzlich genannt. Beispiel: "Bei 4-8 Grad Celsius mindestens haltbar bis ..." oder "Kühl und trocken lagern."

Die Füllmenge

Sie informiert über das Gewicht, das Volumen oder die Stückzahl des abgepackten Lebensmittels.
Besonderheiten: Bei konzentrierten Produkten wie Suppen und Soßen finden Sie zusätzlich die Angabe, wie viel Liter oder Milliliter das zubereitete Produkt ergibt. Bei Lebensmitteln in einer Aufgussflüssigkeit, z. B. Obst in Dosen oder Gewürzgurken, steht außerdem das Abtropfgewicht. Beispiel: Füllmenge 825 g, Abtropfgewicht 490 g.

Die Herstellerangabe

Nennt Namen oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers. Bei einer Reklamation können Sie und der Verkäufer somit feststellen, woher das Lebensmittel stammt.

Losnummer oder Chargennummer

Ordnet das Lebensmittel einer Warenpartie zu. Ein Los umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Wird die Ware reklamiert, kann der Hersteller mit Hilfe der Nummer betriebsintern Fehlern nachgehen.

Der Grundpreis

Es ist der Preis pro Kilogramm oder pro Liter des Lebensmittels. Hierdurch können Sie die Preise von Produkten, die in verschiedenen Mengen abgepackt sind wie Käse oder Fleisch, leichter vergleichen. Der Grundpreis muss beim Endpreis platziert sein. Viele Lebensmittel sind jedoch von dieser Angabe befreit. Beispiel: 2,58 Euro / 4,98 Euro/kg
Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft