Die Feiertage ohne Zwischenfall genießen

Weihnachtszeit und Jahreswechsel - Zeit der Ruhe und Besinnlichkeit. Doch jedes Jahr trüben Missgeschicke die Stimmung. Da ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt, um Unfälle zu vermeiden.Kerzen sind untrennbar mit der Weihnachtszeit verbunden. Doch lässt man die Highlights der Weihnachtszeit nur für einen Augenblick unbeaufsichtigt, wird es riskant: "Fängt ein Adventskranz Feuer, kann er innerhalb von wenigen Sekunden abbrennen. Nicht anders sieht es mit dem Weihnachtsbaum aus, dessen Nadeln in der warmen Raumluft schnell trocknen", so Experte Guido Paland von den Gothaer Versicherungen. Deshalb gilt: Die brennenden Kerzen nie unbeaufsichtigt oder zu weit herunterbrennen lassen.
Schäden durch Feuerwerkskörper
Viele möchten auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel nicht verzichten. Doch oft wird sehr leichtfertig mit den Silvestergeschossen umgegangen. Die steuern mitunter nicht den Himmel, sondern ein Hausdach oder ein geöffnetes Fenster an - ein Hausbrand kann die Folge sein.
Feuerwerksraketen sollten deshalb stets senkrecht aus standsicheren Rohren oder leeren Flaschen abgefeuert werden. Experte Christian Hack von den Gothaer Versicherungen betont: "Eltern sollten wissen, dass sie für den Schaden haften müssen, den ihre Kinder in der Silvesternacht anrichten. Dies gilt auch für Schäden, die sie anderen Personen zufügen. Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten."
Streu- und Räumpflicht bei Schnee und Eis
Der erste Schnee fällt - doch wer ist für das Schneeschippen zuständig? Grundsätzlich ist dies Aufgabe des Vermieters - es sei denn, es gibt eine Vereinbarung im Mietvertrag, die diese Pflicht an die Mieter überträgt. Abwechselnd ist dann deren Wintereinsatz gefragt. Frei zu halten ist der öffentliche Gehweg vor dem Haus sowie der Zugang zu Haus und Mülltonnen. Die Schaufel muss zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends geschwungen werden. Bei Glätte sind abstumpfende Mittel (z.B. Sand) auf den eisigen Flächen zu verteilen. Kommt ein Mieter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nach, muss er bei einem möglichen Schaden haften.
Auto für den Winter präparieren
An Winterreifen sollte man schon vor dem ersten Schneefall denken: Bereits ab 7 Grad Celsius verlieren Sommerreifen ihre optimale Haftung und stellen damit beispielsweise beim Bremsen ein deutliches Sicherheitsrisiko dar. Ebenso wichtig ist, das Kühlwasser und die Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel auszustatten. Auch das Freikratzen vereister Scheiben sollte man nicht scheuen: Sind die Scheiben unzureichend gesäubert, droht ein Verwarnungsgeld.
Alkohol am Steuer
Was wäre das Festmahl ohne einen guten Wein, der Silvesterabend ohne ein Glas Sekt. In geselliger Runde wird gern ein Schlückchen mehr getrunken - später fühlt man sich trotzdem noch fit genug für die Heimfahrt. Doch der Alkoholabbau des Körpers geht mit durchschnittlich 0,1 Promille pro Stunde nur langsam voran - was oft unterschätzt wird. So verunglückten beispielsweise im Jahr 2007 fast 3000 Menschen durch Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel war. Deshalb bitte auf nichtalkoholische Getränke oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen!
Autor/Quelle: Quelle: Gothaer / Überarbeitung: Nathalie Blanck
