Wunsch-Kaiserschnitt - Die Geburt: Eigentlich ein natürlicher Vorgang

Als Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit ist der Wunsch-Kaiserschnitt jedoch auch heftig umstritten und wird von Befürwortern einer natürlichen Geburt abgelehnt. Denn ein Kaiserschnitt hat alle Risiken einer großen OP, wie zum Beispiel die Gefahr einer Thrombose.

Nachteile eines Kaiserschnitts

Nachteilig für die Mutter wirkt sich aus, dass sie sich nach dem Eingriff deutlich langsamer erholt und ihr Kind nicht so gut versorgen kann, wie nach einer normalen Geburt. Außerdem muss sie länger stationär in der Klinik bleiben.

Kinder, die per Kaiserschnitt geboren wurden, zeigen häufiger Anpassungsprobleme der Atmung und brauchen manchmal direkt nach der Geburt eine medizinische Überwachung. Sie entwickeln eher ein Atemnotsyndrom als Kinder, die zum gleichen Schwangerschaftszeitpunkt „natürlich" geboren werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kind bei der OP Schnittverletzungen davonträgt.

 

Die Geburt - eigentlich ein natürlicher Vorgang

Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland e.V. kritisiert die "Trend-Geburt" als höchst zweifelhaftes Verfahren, das auf dem Rücken verunsicherter Frauen und unseres Gesundheitssystems ausgetragen wird, das die Kosten für den Kaiserschnitt derzeit komplett übernimmt. Laut WHO ist nach wie vor die Hebamme die adäquate Fachfrau für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Demgegenüber steht der Trend zu einer immer stärkeren Technisierung des Geburtsvorgangs. Inzwischen kommt ein Viertel aller Kinder in Deutschland im Operationssaal zur Welt. Die freiberuflichen Hebammen kritisieren in diesem Zusammenhang, dass Frauen, die sich während der Schwangerschaft allein auf die Betreuung durch eine Hebamme verlassen oder gar zuhause bzw. in einem Geburtshaus entbinden wollen, nicht selten von den betreuenden Frauenärzten suggeriert bekommen, dass sie ihr Kind und sich selbst gefährden.

Auch die Kostenfrage ist laut dem Bund nicht unerheblich. Seit der Anerkennung der Wunschsektio durch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) gelte der Wunsch der Frau nach einem Kaiserschnitt als ausreichend, um gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen zu lassen (3.000 Euro; doppelt so hoch wie eine normale Krankenhausgeburt).
Frauen, die sich dagegen für eine außerklinische Geburt mit einer Hebamme entscheiden, müssten die Kosten in der Regel selbst tragen: Die meisten gesetzlich versicherten Frauen müssen die Betriebskosten des Geburtshauses (150 bis 500 Euro) selbst zahlen, die Rufbereitschaft der Hebamme zum Geburtstermin (150 bis 300 Euro) zahlen sie immer.

 
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