Impfen in der Schwangerschaft - Leitsatz
Andere Impfungen sind jedoch glatt verboten, nämlich die Lebendimpfungen (2), zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Sie müssen VOR einer Schwangerschaft verabreicht werden. Dennoch gibt es immer wieder den Fall, dass eine junge Frau noch nichts von ihrer Schwangerschaft weiß und zum Beispiel gegen Röteln geimpft wird. Eine Röteln-Erkrankung in den ersten Monaten der Schwangerschaft führt in 60 bis 80 Prozent zu einer schweren Schädigung des Kindes mit Taubheit, Blindheit, schwersten Herzfehlern und geistiger Behinderung. Niemals jedoch wurde eine Schädigung des ungeborenen Kindes beobachtet, wenn versehentlich in der Frühschwangerschaft eine Röteln-Impfung gegeben wurde, so dass es keinen Grund gibt, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken.
Für Impfungen in der Schwangerschaft gilt der Leitsatz:
So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Jede Impfung, die nicht wirklich notwendig ist, sollte verschoben werden. Man muss nicht gerade die Schwangerschaft wählen, um jahrzehntelang versäumte Impfungen nachzuholen. Doch alle Impfungen, die für Mutter und Kind wichtig sind, müssen gegeben werden. Und: Alle Menschen, die in der Umgebung einer schwangeren Frau, dürfen nicht nur, sie sollten geimpft werden, wenn ihr Impfschutz unvollständig ist. Damit können sie die werdende Mutter wirksam vor der Ansteckung mit Infektionskrankheiten schützen.
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TIPP: VOR einer geplanten Schwangerschaft den Impfpass zücken und gemeinsam mit dem Arzt schauen, wie es um den Impfschutz bestellt ist. Wichtige Impfungen für zukünftige Mütter:
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Autor/Quelle: dgk

