Sicher radfahren

Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel Fahrrad, das ganz nebenbei auch noch fit macht und fit hält, lange erhalten bleibt, sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken. Im Jahr 2007 stieg die Anzahl der Fahrradunfälle mit Personenschaden auf ca. 80 000 an, das waren fast 3 % mehr als im Vorjahr. Neben Kindern sind vor allem Senioren betroffen – und in über 80 Prozent der Unfälle kommt es zu Kopfverletzungen.
Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausstattungsteile
Daher empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht jedem Radfahrer, vor Antritt der Fahrt erst einmal die Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken. Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn, rote Schlussleuchte mit Rückstrahler mit integrierter Standlichtfunktion hinten, Dynamo, rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren, vier Speichenreflektoren - sogenannte Katzenaugen - oder retroreflektierende weiße Streifen an den Rädern und - nicht zu vergessen – eine helltönende Klingel. Während die Standlichtfunktion für das Rücklicht bei neuen Rädern vorgeschrieben ist, ist es für vorne leider noch nicht Standard, jedoch ist es für die Verbesserung der Sicherheit dringend zu empfehlen.
Weitere wichtige Voraussetzungen
Voraussetzung für sicheres Radfahren ist es auch, dass das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist: Sitzt man auf dem Sattel, sollte man mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können. Fahrradhelme können die Sicherheit erhöhen und sind – wenn es denn dann doch zum Sturz kommen sollte – oft lebensrettend. Denn über 80 % der Radfahrer erleiden bei Unfällen Kopfverletzungen. Das sollte jeden davon überzeugen, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Beim Kauf sollte nicht die Optik entscheiden. Wichtig ist, dass der Helm ein Prüfzeichen trägt. Zudem sollte er nicht mehr als 500 Gramm wiegen, bequem sein und nicht wackeln oder rutschen. Achten Sie auch darauf, dass er ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet ist. Experten schätzen, dass sich 4 von 5 der schweren Schädelverletzungen vermeiden könnten, wenn ein Helm getragen wird. Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die Zweiradfahrer Mitverursacher. Das belegt, dass so mancher Radfahrer allzu nachlässig mit der Straßenverkehrsordnung umgeht – und damit seine Gesundheit und den Führerschein riskiert.
Die wichtigsten Ge- und Verbote für Radfahrer im Überblick
Fahrradwege Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot. Straßennutzung Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Beleuchtung In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren. Telefonieren Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben. Ampel Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Geschwindigkeit Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5–7 km/h halten sollten. Alkohol am Lenker Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.
Autor/Quelle: Deutsche Verkehrswacht e.V. / Überarbeitung: Nathalie Blanck
