Beitrag vom 05.12.2010
15:29 Uhr
Pflegesatz
Ich bin bei einer Gesetzlichen Kasse versichert.Ich muß zu einer Operation in die KLinik.
Ich habe zusätzlich eine private stationäre Krankenversicherung mit Arzt Wahl und
2 Bett Zimmer. Vorraussetzung für die Leistung
ist laut Police, dass die GKV leistet.
Wenn nicht erhalte ich nur 60 % der Wahlarzt Kosten erstattet. Wie ist das zu verstehen ?
Gruß
Peter



Beitrag vom 10.12.2010
09:30 Uhr
AW: Pflegesatz
Hallo Peter,
wahrscheinlich heißt es, dass deine Police nur die Kosten für das Zwei-Bett-Zimmer und Arztwahl übernimmt, wenn die Krankenkasse deine Behandlung, wegen der du in die Klinik musst, anerkennt und bezahlt. Wenn du aber eine private Behandlung durchführen lässt, die keine Kassenleistung ist, musst du auch für die 60% der Police übernehmen, weil die Leistung nicht voll anerkannt ist. Es könnte sich ja zum Beispiel um eine neuartige, vielversprechende Operationsmethode handeln, die GKV zahlt aber nur die altbekannte. Ist es nun verständlicher? Im Zweifel würde ich einfach mal die Police anrufen und den konkrenten Fall schildern.
Gruß
Anita