Baby mit Röteln
© shutterstock, phadungsak sawasdee

Röteln – eine große Gefahr für Ungeborene

Von: Robert Koch-Institut, Ina Mersch
Letzte Aktualisierung: 09.04.2018 - 14:37 Uhr

Bei Kindern verlaufen die Röteln in der Regel harmlos. Oft werden sie gar nicht bemerkt, weil sie keine erkennbaren Symptome zeigen. Für Schwangere und ihre Ungeborenen können sie jedoch zu einer ernsthaften Gefahr werden. Röteln sind eine klassische Kinderkrankheit und werden, wie z.B. auch Masern und Windpocken, von Viren verursacht; sie sind aber nicht ganz so ansteckend. Übertragen werden sie durch Tröpfcheninfektion beim Niesen, Husten oder Sprechen. Bis die Krankheit dann ausbricht, vergehen allerdings noch 14-21 Tage. Die Betroffenen sind aber auch schon eine Woche vor und eine Woche nach dem Auftreten der Ausschläge ansteckend. Bei etwa der Hälfte der Infektionen im Kindesalter bleibt die Krankheit unbemerkt, weil keine erkennbaren Symptome auftreten.

Welche Symptome treten auf?

Meist beginnt die Erkrankung mit erkältungsähnlichen Symptomen wie Husten und Schnupfen, evtl. einer Bindehautentzündung. Die Lymphknoten im Nacken schwellen an und schmerzen. Ein bis zwei Tage später tritt der hellrote, feinfleckige Hautausschlag hinter den Ohren auf und breitet sich dann über Gesicht, Hals, Arme und Beine auf den gesamten Körper aus.

Die Kinder können leichtes Fieber bekommen, selten Juckreiz; sie fühlen sich aber meist nur wenig krank. Der Ausschlag verschwindet nach zwei bis drei Tagen. Nach der Infektion ist man ein Leben lang immun.

Wie stellt der Arzt die Diagnose?

Der Arzt versucht seine Diagnose aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Kindes zu fällen. Das ist nicht immer ganz einfach, denn die Röteln können am Anfang sehr leicht mit anderen Kinderkrankheiten verwechselt werden, z.B. Scharlach oder Masern.

Wie wird behandelt?

Eine spezielle Therapie gibt es nicht. Es werden lediglich die auftretenden Symptome behandelt.

Komplikationen

Seltene, jedoch mit zunehmendem Lebensalter häufigere Komplikationen sind z.B. Ohr-, Gehirn- und Gelenkentzündungen. Besonders gefürchtet sind die Röteln in der Schwangerschaft: Eine über die Plazenta (Mutterkuchen) übertragene Infektion der Mutter verursacht beim Ungeborenen schwere Schäden (Herzfehler, Taubheit, Blindheit, geistige Behinderungen) und kann eine Früh- oder Fehlgeburt auslösen. Häufigkeit und Schweregrad sind vom Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft abhängig. Am größten ist die Gefahr in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten.

Wichtig

  • Ein erkranktes Kind sollte nicht mit schwangeren Frauen in Kontakt kommen, die noch keine Röteln hatten oder nicht geimpft sind.
  • Frauen mit Kinderwunsch sollten bei ihrem Arzt einen Bluttest auf Antikörper gegen Rötelnviren machen lassen und sich bei fehlendem Schutz impfen lassen.

Schwangere und Röteln

Hat eine (ungeimpfte) Schwangere Kontakt mit einer infizierten Person oder den Verdacht, sich bereits angesteckt zu haben, sollte sofort eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Hat sie sich tatsächlich angesteckt, muss möglichst rasch ein spezielles Antikörperpräparat gegeben werden.

Außerdem kann untersucht werden, ob sich der Fötus angesteckt hat. Dies geschieht über eine Chorion-Biopsie (Gewebeentnahme aus der Plazenta) oder eine Fruchtwasseruntersuchung; ab der 22. Schwangerschaftswoche kann auch das Nabelschnurblut des Fötus getestet werden. Diese Untersuchungen können nur von erfahrenen Experten vorgenommen werden.

Vorbeugende Maßnahmen

Einen wirksamen Schutz bietet die Impfung im Kleinkindalter, und zwar für Mädchen und Jungen. In Deutschland (BRD) wurde die Rötelnimpfung 1974 eingeführt. Sie wird seit 1980 von der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) als Kombinationsimpfung mit Masern und Mumps (MMR-Impfung) empfohlen.

In der Regel wird sie zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat und ein zweites Mal im 2. Lebensjahr durchgeführt, frühestens 4 Wochen nach der ersten. Diese Zweitimpfung ist keine Auffrischimpfung, sondern soll den Impflingen, bei denen die erste Impfung nicht richtig "angeschlagen" hat, eine zweite Chance geben. Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch ab dem 9. Lebensmonat erfolgen.

Wichtig

Da es keine Altersbegrenzung gibt, kann die Impfung in jedem Alter nachgeholt werden. Außerdem empfehlenswert ist die MMR-Impfung in Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und -hilfe sowie der Säuglings- und Kinderpflege.