Endlich Nichtraucher - Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz

Nach langem Hin und Her gibt es nun in Deutschland ein Nichtrauchergesetz. Damit wird das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße sowie in Bahnhöfen grundsätzlich verboten.
Ist das entsprechende Raumangebot vorhanden, können Raucherzimmer eingerichtet werden. Die Neuregelung sieht außerdem Verbesserungen beim Arbeitsschutz und Jugendschutz vor. Die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 wird vollständig verboten - ob und wie sie kontrolliert wird, bleibt unklar.
Mit dem neuen Gesetz sollen Nichtraucher vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden, das mittlerweile als eines der größten Gesundheitsrisiken betrachtet wird: Mehr als 70 der insgesamt 5000 Inhaltsstoffe von Tabakrauch sind nachweislich krebserregend. Und weil mehr als 50% aller Kinder unter sechs Jahren in Deutschland inzwischen in einem Haushalt leben, in dem mindestens eine Person raucht, gehen Experten davon aus, dass die Zahl der chronischen Erkrankungen bei Kindern zunehmen wird. Zudem wird die Zahl der Todesfälle durch Passivrauchen mit rund 3300 pro Jahr beziffert.
Die Regelungen zum Nichtraucherschutz sind allerdings in den einzelnen Bundesländern vor allem im Bereich der Gastronomie sehr unterschiedlich, da der Nichtraucherschutz im Gastronomiebereich in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt.

 
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