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erste Hilfe
erste Hilfe
first aid
die am Verletzten oder akut Erkrankten durch Laien, Heilgehilfen oder einen Arzt ausgeübten ersten, vorläufigen Maßnahmen (z.B. Lagerung, Notversorgung von Blutungen/Wunden, Schienung, Wiederbelebung, Schockprophylaxe etc.) als Vorbereitung für den Transport u. mit dem Ziel der Abwendung akuter Lebens- u. Gesundheitsgefahren. Nach dem Gesetz macht sich strafbar, „wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich u. den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr u. ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“ (§§ 323 c StGB). S.a. Reanimation.
Lagerung; Primärversorgung; Rautek-Rettungsgriff; Reanimation; Sofortmaßnahmen
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