Organspende - Leben schenken

Rund 14000 schwerst erkrankte Menschen, darunter auch viele Kinder, warten derzeit auf ein Spenderorgan. Für diese ist es oftmals die einzig mögliche, lebensrettende Maßnahme. Etwa ein Drittel der Patienten, deren Herz, Leber oder Lunge versagt, wird den Wettlauf mit der Zeit nicht gewinnen können und seiner Krankheit erliegen, bevor ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht.

Eine erfolgreiche Transplantation kann Leben retten, aber in anderen Fällen auch die Lebensqualität der Erkrankten in einem sonst nicht zu realisierenden Maße verbessern. Jeder, der den Leidensweg eines Betroffenen kennt, kann sich vorstellen, was eine Transplantation für diesen bedeutet - sie wird wie ein neues Leben empfunden.

Die Schere zwischen verfügbaren Spenderorganen und Patienten, die dringend eine Transplantation benötigen, klafft immer weiter auseinander, da zunehmend mehr Patienten einer stagnierenden Zahl verfügbarer Organe gegenüberstehen. Von den beispielsweise ca. 50000 Dialysepatienten wurden 8000 auf die Warteliste für eine Transplantation aufgenommen, wobei im Jahre 2010 in Deutschland 2937 Nieren übertragen wurden. Momentan beträgt die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere etwa 5 Jahre. Nur von 55 % der Verstorbenen, die als Spender in Frage kamen, konnten Organe für eine Transplantation entnommen werden. Der häufigste Grund für diese geringe Rate war die Ablehnung der Organspende durch Angehörige (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation). Obwohl sich etwa 65 % der Bevölkerung für eine Organspende aussprechen, dokumentieren es nur wenige eindeutig mit einem Organspendeausweis.

Erfolge der Transplantationsmedizin

Mittlerweile gehört die Übertragung von Organen und Geweben zum Standard der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Dennoch verlaufen auch diese in der Regel nicht komplikationslos. Vor allem die komplizierte Dünndarmübertragung, die in Deutschland nicht vorgenommen wird, ist ein äußerst riskantes Verfahren, während bei der Verpflanzung von Nieren die höchste Erfolgsrate mit einer 1-Jahresüberlebensrate von 95 % bzw. einer 5-Jahresfunktionsrate von 70% verzeichnet wird (Quelle: Eurotransplant). Nierentransplantationen sind so erfolgreich, weil Nieren nach der Entnahme relativ lange außerhalb des Organismus funktionsfähig erhalten werden können, so dass eine Analyse der HLA-Merkmale und Abgleich mit dem Empfänger vorgenommen werden kann. Bei Herz, Leber, Lunge und Pankreas reicht die Zeit für diese Typisierung nicht aus, so dass man sich auf die Blutgruppenanalyse beschränken muss. Andere Faktoren, die den Erfolg einer Transplantation beeinflussen, sind vor allem der Gesundheitszustand des Empfängers. Der Hauptgrund für das Organversagen liegt in den Abwehrreaktionen des Körpers gegen das als fremd erkannte Organ. Die Abstoßung muss von Anfang an mit Medikamenten unterdrückt werden. Trotz dieser Maßnahme werden die Abwehrreaktionen gegen das Transplantat mit der Zeit immer stärker, so dass das fremde Organ zerstört werden kann. Möglicherweise muss dann nochmals transplantiert werden. Andererseits vermindern diese Medikamente die Abwehrkräfte gegenüber Infektionen und malignen Erkrankungen bzw. besitzen selbst organtoxische Wirkungen, so dass hierdurch ebenfalls Komplikationen entstehen können.

Nachstehend eine Übersicht der Überlebens- bzw. Funktionsrate (Quelle: Eurotransplant, Deutsche Stiftung Organspende) der verschiedenen Organe:

 

  1-Jahresüberlebensrate 5-Jahresüberlebensrate 
Niere 95 % 70 %
Herz 80 % 60 %
Leber 68 % (Funktion) 59 %
Lunge 70 % 44 %
Pankreas 40 % - 80 % (Funktion) 64 %

 

Für die Erfolgsrate transplantierbarer Gewebe, wie Teile der Haut, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen liegen keine Zahlen vor.

Rechtliche Grundlagen

Das am 1.12.1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz regelt folgendes:

  • die Spende zu Lebzeiten oder nach dem Tode
  • die Entnahme und Übertragung von Organen, Organteilen und Geweben auf andere Menschen
  • Vorbereitung dieser Maßnahmen

Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung eines Organhandels. Daher schreibt es auch eine strikte Trennung der Verantwortlichkeiten für Organentnahme und Organvermittlung vor. Richtlinien zur Warteliste und Organvermittlung, zu Untersuchungen zum Schutz des Empfängers, zur Feststellung des Hirntodes und zur Qualitätssicherung werden von der Bundesärztekammer erstellt.

Nur durch das Transplantationsgesetz wurde die rechtliche Grundlage für die Transplantation geschaffen

Nach diesem Gesetz wird eine Organspende auch möglich, wenn keine eindeutige Willensäußerung des Verstorbenen vorliegt, die Angehörigen aber nach dem mutmaßlichen Willen befragt werden können (erweiterte Zustimmungslösung). Sind diese nicht erreichbar, so dürfen keine Organe entnommen werden. Häufig sind die Angehörigen mit dieser Entscheidung, die ja schnell getroffen werden muss, überfordert. Angesichts der psychischen Belastung durch den unerwarteten Tod eines geliebten Menschen eine nur zu verständliche Reaktion.

Auch um seinen Nächsten solche Entscheidungsnöte abzunehmen, sollte sich jeder bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken machen, wie nach seinem Ableben zu verfahren ist und dies im Organspendeausweis festhalten sowie mit den Angehörigen besprechen. Selbstverständlich kann die Entscheidung jederzeit geändert werden.

Ablauf einer Organspende

Organspender sind in der Regel Unfallopfer mit schwersten Schädel-Hirnverletzungen oder Patienten mit Hirnblutungen, die auf einer Intensivstation eingeliefert werden. Bei diesen Patienten kommt es zum Hirntod, d.h. zu einem unu mkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen, unter künstlicher Beatmung und medikamentöser Unterstützung aber nicht zum Herzstillstand. Der Hirntod muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Diese Ärzte dürfen weder an der Organentnahme oder -übertragung beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen

Hat der Verstorbene keine Erklärung zur Organspende bei sich, so werden die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Entscheiden sie sich gegen eine Organspende, wird die maschinelle Beatmung sofort abgeschaltet, bei einer Zustimmung Stunden nach erfolgter Organentnahme. Bei unnatürlicher Todesursache (z.B. Unfall) muss der Leichnam noch durch die Staatsanwaltschaft zur Bestattung freigegeben werden.

Die Intensivstation informiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die die Durchführung der nötigen Tests, die Organentnahme und den Transport der Organe regelt. Außerdem unterrichtet sie die Organvermittlungszentrale Eurotransplant, die die Wartelisten für Organempfänger in Deutschland, Österreich, den Benelux-Staaten und Slowenien führt. Diese ermittelt geeignete Empfänger, benachrichtigt die Transplantationszentren und koordiniert den Zeitplan für Organentnahme und -übertragung.

Bei Organspenden ist das biologische Alter ausschlaggebend

Wichtig: Der Organspendeausweis

Auf dem Organspendeausweis kann angegeben werden, ob einer Organspende zugestimmt, sie abgelehnt wird oder die Entscheidung auf eine andere Person übertragen werden soll. Die Spende kann auf bestimmte Organe beschränkt werden bzw. erklärt werden, welche Organe nicht entnommen werden sollen.

Gespendet werden können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Teile der Haut, die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Die risikoreiche Darmübertragung wird in Deutschland  noch selten durchgeführt. Das Alter des Spenders ist dabei zweitrangig. Wichtig sind nur das biologische Alter und die Funktionstüchtigkeit der Organe bzw. Gewebe, die bei der Entnahme vom Arzt festgestellt werden

Der Organspendeausweis ist bei Krankenkassen, Gesundheitsämtern und in vielen Apotheken und Arztpraxen kostenlos erhältlich oder kann über das Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der Nummer 0800/ 90 40 400 angefordert werden. Auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dieser Ausweis ausgedruckt werden.

Die Entscheidung, seine Organe nach dem Ableben anderen zur Verfügung zu stellen, wird auch von kirchlicher Seite als Akt der Nächstenliebe gesehen und befürwortet. So kann man auch nach seinem Tode einem oder sogar mehreren anderen Menschen die Chance auf ein neues Leben schenken.