Aut idem - Apotheker helfen sparen

Seit Februar 2002 ist die Ausnahme die Regel: Der Apotheker soll nun unter wirkstoffgleichen Präparaten ein preisgünstiges auswählen. Damit kann der pharmazeutische Sachverstand der Apotheker helfen, noch wirksamer mit Arzneimitteln zu sparen. Doch so einfach, wie es sich anhört, gestaltet sich die Praxis des Ausgabenbegrenzungs-Gesetzes (AABG), leider nicht. Viele Versicherte sind verunsichert: Bekomme ich denn auch wirklich noch das, was mir am besten hilft?

"Aut idem" - oder das gleiche

Auch bisher war es schon möglich, dass der Arzt dem Apotheker erlaubt, ein wirkstoffgleiches Präparat anstelle des verordneten abzugeben. Insbesondere im Notdienst oder wenn die Therapie unverzüglich beginnen sollte, konnte der Arzt auf dem Rezept das Kästchen "aut idem" ankreuzen. Damit konnte der Apotheker den Patienten auch dann sofort mit einer wirksamen Arznei versorgen, wenn er das verordnete Mittel einer bestimmen Firma nicht auf Lager hatte. Voraussetzung für "aut idem", also die Abgabe eines gleichen Mittels: Das ausgetauschte Medikament muss den identischen Wirkstoff in der gleichen Menge und gleichen Darreichungsform, also entweder Zäpfchen, Saft, Tropfen oder Tabletten, enthalten. Mit dem neuen Gesetz wird jetzt die Ausnahme zur Regel.

Sparen mit Arzneimitteln

Mit dem neuen Gesetz erhofft sich die Gesundheitsministerin Schmidt, 250 Mio. Euro einzusparen. Dabei soll die Qualität der Therapie mit Arzneimitteln nicht leiden, denn nach wie vor ist jeder Arzt verpflichtet, den Patienten die notwendigen Arzneien zu verordnen. Wie Studien gezeigt haben, lassen sich mit einer wirksamen und preisgünstigen Arzneimitteltherapie die Kosten im Bereich Arzneimittel effektiv begrenzen. Es soll also nicht an Arzneimitteln gespart werden, sondern mit Arzneimitteln.

Ökonomisch denken ist nicht neu

Wie viel die Krankenkassen bisher für Arzneimittel ausgeben mussten, lag bisher hauptsächlich in den Händen der Ärzte. Sie bestimmten mit ihrer Auswahl, was der Apotheker an den Patienten abgeben durfte. Dabei galt auch früher schon die Forderung, dass er "wirtschaftlich" verschreiben sollte, indem er bei Präparaten, die von vielen Firmen hergestellt werden, einen preisgünstigen Anbieter auswählt. Dies ist überhaupt erst möglich geworden, nachdem der Patentschutz für viele Mittel abgelaufen ist. Erst wenn ein Hersteller einen Arzneistoff "nur" noch nachbauen muss, und damit die teuren Forschungskosten spart, kann er im Vergleich zum Originalhersteller die Preise nachhaltig senken. Mit diesen sogenannten Generika, die den Originalpräparaten bioäquivalent, also genauso effektiv sein müssen, konnte der Arzt seinen Patienten auch bisher schon preisgünstige Arzneimittel verschreiben. Trotz aller Bemühungen der Ärzte, stiegen mit den Ausgaben im Gesundheitswesen auch die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen.

Apotheker helfen Kosten senken

Auch mit der jetzigen Regelung des "aut idem" ist der Arzt nach wie vor für die Arzneitherapie seiner Patienten verantwortlich. Er kann sich nun wieder intensiver um seine Kranken kümmern, denn der Apotheker soll jetzt dafür sorgen, dass ein preisgünstiges Präparat abgegeben wird. Preisgünstig im Sinne des Geset zes sind alle Präparate, die im unteren Preisdrittel einer Liste wirkstoffgleicher Mittel liegen. Seit dem 1. Juli 2002 sind für 112 Wirkstoffe derartige Listen erstellt worden.

"Aut idem" in der Praxis

Um das Einsparziel der Regierung zu erreichen, gibt es für "aut idem" in der Praxis verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Arzt verschreibt ein Arzneimittel, dass nicht preisgünstig ist und er kreuzt das Kästchen "aut idem" auf dem Rezept nicht an. Der Apotheker muss dann ein preisgünstigeres Präparat aus dem unteren Preisdrittel aller verfügbaren wirkstoffgleichen Mittel abgeben. Dabei ist es auch nicht erlaubt, dass der Patient das teure Originalpräparat erhält, indem er die Preisdifferenz zu einem auf dem Rezept berechneten preisgünstigen Mittel zuzahlt.
  • Wenn der Arzt das Kästchen "aut-idem" auf dem Rezeptvordruck ankreuzt, dann muss der Apotheker genau dieses Mittel abgeben und kein anderes, völlig unabhängig davon, wie teuer das Präparat ist.
  • Verordnet der Arzt selbst bereits ein preisgünstiges Mittel, dann darf der Apotheker dieses nicht durch ein anderes ersetzen. Er ist dann ebenso wie im zweiten Fall an die Verordnung gebunden.
  • Steht auf dem Rezept neben der Stärke und der Menge nur der Wirkstoffname, ohne das eine bestimmte Firma genannt wird, dann greift wieder die "aut-idem"-Regel, nach der ein preisgünstiges Mittel abgegeben werden muss.

Auswahl nicht um jeden Preis

Bei der Auswahl nach der "aut-idem"-Regel geht es in erster Linie darum, Kosten zu sparen. Dies allerdings nicht um jeden Preis, denn Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße sind nicht die einzigen Kriterien, auf die der Apotheker achten muss. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Arzneimittel, obwohl es zum unteren Preisdrittel gehört, das verordnete nicht ersetzen kann, wenn es nicht für die gleichen Anwendungsgebiete (Indikationen) zugelassen ist. Auch bei der Darreichungsform, also wie der Arzneistoff verpackt ist, kommt es auf die Kompetenz der Apotheker an. Wird einem Asthmatiker beispielsweise anstelle eines Autohalers ein Dosieraerosol verschrieben, muss der Apotheker dem Patienten erklären, wie er sein Mittel anwenden soll, um den gleichen therapeutischen Effekt zu erreichen. Obwohl die Wirkstoffe gleich sind, können sich von Präparat zu Präparat die Hilfsstoffe unterscheiden. Auch in diesem Fall hilft der Apotheker, wenn ein Patient auf einen bestimmten Hilfsstoff, beispielsweise Maisstärke bei Tabletten, allergisch reagiert, oder ein Konservierungsmittel bei Augentropfen nicht verträgt. Er wählt dann ein Alternativmittel, dass dem Patienten gut bekommt.

Fragen Sie Arzt und Apotheker

Insbesondere, wenn der Patient zum erstenmal ein Arzneimittel bekommt, oder er im Notfall die Medizin dringend benötigt, hilft "aut-idem". Damit der Kunde sein Präparat möglichst schnell bekommt, ist es ideal, wenn der Arzt in diesen Fällen nur den Wirkstoff verschreibt. Die enge Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern garantiert eine preisgünstige Arzneitherapie, die dafür sorgt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse stabil bleiben. Vor allem die Apotheker tragen durch ihren Sachverstand und ihre Kompetenz dazu bei, dass der Patient seine Medikamente gut verträgt.