Nah, vertraut und sicher - die Apotheke

Das Szenario ist nicht unüblich: Ein Kunde kommt in die Apotheke und fragt nach einem Medikament - aber er weiß weder den Namen des Präparates, noch kennt er Hersteller oder Wirkstoff. Da muss der Apotheker zum fachkundigen Detektiv werden, der seinen Kunden kompetent und sicher berät.

Großes Leistungsspektrum

In der Apotheke werden jeden Tag zahlreiche arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst, wie etwa eine nicht auf dem Rezept angegebene Stärke eines Arzneimittels, oder eine nicht erkannte, aber medizinisch wichtige Wechselwirkung zweier Medikamente. Wie häufig deutsche Apotheken solche Probleme lösen müssen, ist statistisch nicht erfasst.

Tatsächlich aber gehört nicht nur das Aufspüren des richtigen Medikamentes zum Arbeitsalltag der 21.400 Apotheken in Deutschland. Obwohl die Apotheken in allen Umfragen zur Kundenzufriedenheit und zum Kundenvertrauen stets auf den vordersten Plätzen rangieren, weiß kaum jemand im Detail, welche Vielfalt an Dienstleistungen und Sicherheitsmaßnahmen zum Alltag einer Apotheke gehören. Das geht weit über die Abgabe von Arzneimitteln und die unabhängige Beratung zu Medikamenten hinaus.

In der Apotheke können auch Blutdruck, Zucker und Cholesterin gemessen und kontrolliert werden oder die Reiseapotheke für den nächsten Urlaub zusammengestellt werden. Wer seine private Apotheke zu Hause einrichten oder überprüfen möchte, der ist in der Apotheke vor Ort genau an der richtigen Stelle.

 

Nah, vertraut und sicher

Ob es nun Gesundheitstests, die Anfertigung individueller Arzneimittel oder die Lieferung von Medikamenten bis ans Krankenbett sind, Apotheken stellen die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung wohnortnah und flächendeckend sicher. Um auf ihr umfassendes Leistungsspektrum hinzuweisen, laden die 21.400 deutschen Apotheken am 16. Juni ihre Kunden dazu ein, sich über die vielfältigen Dienstleistungen und Services der wohnortnahen Apotheken zu informieren. Insgesamt fast 140.000 qualifizierte MitarbeiterInnen kümmern sich um die gesundheitlichen Belange von täglich 3,5 bis 4 Millionen Kunden.

 

Wer ist in einer Apotheke eigentlich wofür zuständig?

Die in der Apotheke tätigen Personen lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Während der Apotheker und die pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) dem pharmazeutischen Personal angehören, gehört die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) dem nichtpharmazeutischen Personal an.

 

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Wie aus der Berufsbezeichnung bereits deutlich wird, verfügt die PKA neben pharmazeutischen in erster Linie über kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie ist für Einkauf und Lagerung der Arzneimittel sowie das Rechnungswesen zuständig und legt damit die Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf des Apothekenbetriebes.

 

Pharmazeutisch-technische Assistentin

Die PTA unterstützt den Apotheker bei der Herstellung von Medikamenten, denn entgegen der landläufigen Vorstellung werden auch heute noch erstaunlich viele der Arzneimittel direkt in der Apotheke erzeugt. Diese Tätigkeit beinhaltet die Herstellung von für den Kunden maßgeschneiderten Salben oder Augentropfen oder anderer Medikamente.

Die PTA ist auch dazu da, Kunden zu beraten und Arzneimittel zu verkaufen. Weiterhin führt sie Laboruntersuchungen wie z.B. die Bestimmung des Blutzucker- und Cholesterinspiegels durch und prüft stichprobenartig die Zusammensetzung von Arzneimitteln. Jeden Tag wird in jeder der ca. 21 400 Apotheken in Deutschland ein Fertigarzneimittel getestet – ein enormer Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.

 

ApothekerIn

Eine Apotheke darf nur von einem entsprechend ausgebildeten Apotheker geleitet werden. Er ist der Spezialist in allen Fragen rund um das Arzneimittel. Nur wenn ein Apotheker anwesend ist, darf eine Apotheke geöffnet sein, denn dieser trägt die Verantwortung für die korrekte Abgabe und Beratung sowie die Herstellung und Prüfung der Medikamente in der Apotheke. Er berät nicht nur Patienten sondern ist auch der richtige Ansprechpartner für Ärzte, wenn es um Fragen aus dem Bereich Arzneimittel geht.

Da Medikamente nur im Beisein eines ausgebildeten Apothekers abgegeben werden dürfen, ist der Apotheker auch für den Apothekennotdienst zuständig. Dies bedeutet, dass Apotheker in einem von der Landesapothekerkammer festgelegten regelmäßigen Turnus nachts und an Wochenenden verfügbar sein müssen, um im Notfall Medikamente abzugeben. Besonders in kleinen Apotheken in ländlichen Gegenden, in denen nur der Inhaber ausgebildeter Apotheker ist, bedeutet dies eine enorme Leistung, denn: Notdienste sind kein Schichtbetrieb, am nächsten Tag wird ganz normal geöffnet. Susanne Köhler, LAV, Bildquelle: ABDA