Qualitätsmanagement in der Apotheke

Seit Ende der Neunziger Jahre sind Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (QMS) auch in der Apotheke ein wichtiges Thema. Zwar ist die Teilnahme am Qualitätsmanagement für Apotheken freiwillig, aber nur zertifizierte Apotheken dürfen mit dem entsprechenden Siegel für sich werben.
Ein Qualitätsmanagementprogramm für Apotheken besteht aus zwei Stufen. Die erste Stufe, die Qualifizierung, beinhaltet sämtliche Schritte, um ein QMS zu installieren. Die eigentliche Zertifizierung überprüft anschließend die erbrachte Qualität und deren fortlaufende Sicherung und Verbesserung gegenüber den Kunden und allen Kooperationspartnern der Apotheke im Gesundheitswesen.
Was bedeutet Qualitätssicherung in der Apotheke?
Zunächst einmal bedeutet das Fehlen des Zertifizierungssiegels nicht, dass die betreffende Apotheke qualitativ "minderwertig" ist. Umgekehrt signalisiert die Plakette, dass sich Apothekenleitung und alle Mitarbeiter verpflichtet haben, ihre Tätigkeiten entsprechend den Vorgaben des Qualitätsmanagementprogramms auszuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle pharmazeutischen, organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die sich auf die Qualität der Leistungen in der Apotheke auswirken, entsprechend dieser Vorgaben geplant, durchgeführt, überwacht und verbessert werden.
Hohe Qualität noch höher
Obwohl Apotheken z. B. durch die Apothekenbetriebsordnung bereits hohe Qualitätsansprüche haben, drängen Bundesapothekerkammer und Landesapothekenkammern auf die weitere Dokumentation und Überprüfung der in den Apotheken erbrachten Leistungen.
Hintergrund der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die Überlegung, das eine systematische Dokumentation und Standardisierung der Apothekenleistungen zu höherer Qualität und Effizienz der Apotheken führen.
Da nach §§ 137 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) alle Leistungsträger im Gesundheitswesen zur Qualitätssicherung verpflichtet sind, bietet die Standesorganisation der Apotheker eine Mustersatzung für das Qualitätsmanagement der deutschen Apotheken an. Darin wird unter anderem festgelegt, dass der Zweck der Zertifizierung
- die Gewährleistung und kontinuierliche Verbesserung der hohen Qualität der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln,
- die Sicherstellung und Verbesserung der Beratungsqualität über Arzneimittel, insbesondere in der Selbstmedikation,
- die Erhöhung der Arzneimittelsicherheit, auch unter dem Aspekt des Verbraucher- und Patientenschutzes,
- die Einführung und Weiterentwicklung der pharmazeutischen Betreuung von Patienten sowie
- die konsequente Weiterentwicklung einer fachlich hochstehenden Berufsausübung in heilberuflicher Verantwortung.
Autor/Quelle: Susanne Köhler

