Warum Mehrwertsteuer für Medikamente?

Für Arzneimittel müssen 16, für ungesunde Leckereien aber nur 7 Prozent bezahlt werden
Die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gilt für vieles, was nicht besonders gesund ist: Für Zuckerzeug, Schokolade und fette Esswaren, für Kaffee und sogar für Nitrofen verseuchte Tierfuttermittel. Mit anderen Worten: Bonbons, die mithelfen die Zähne zu ruinieren, sind mit sieben Prozent belastet; ein Mittel, das gegen Parodontose hilft dagegen mit 16 Prozent.
Für Medikamente gilt nach wie vor kein ermäßigter Steuersatz. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung haben deshalb wiederholt von der Bundesregierung gefordert: Weg mit der Mehrwertsteuer auf Medikamente. Oder halbiert sie wenigstens!. Denn mit Ausnahme auf Dänemark sei Deutschland das einzige europäische Land, das den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhebt. Bisher allerdings ohne Erfolg: Der Finanzminister möchte auf keinen Cent der rund 3 Mrd. Euro Einnahmen aus der Umsatzsteuer für Arzneimittel verzichten.
Würde die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent gesenkt, ergäbe sich eine Kostenersparnis von rund 1,5 Milliarden Euro. Ermäßigte Steuersätze gibt es übrigens im Gesundheitswesen bereits: Sie gelten für eine Reihe von medizinischen Produkten, etwa für Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte oder Herzschrittmacher.

Autor/Quelle: medizindirekt
