Die Gesundheitsreform

Seit dem 1. April 2007 ist sie in Kraft – die heftig diskutierte Gesundheitsreform. Sie betrifft die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der 70 Millionen Deutsche versichert sind. Deutschland hat nach den USA und der Schweiz das weltweit teuerste Gesundheitssystem: es kostet täglich 650 Millionen Euro. Die Gesundheitsreform 2004 brachte bereits einige Änderungen, unter anderem die umstrittene Praxisgebühr. Viel genützt hat sie nicht, denn die gesetzlichen Krankenkassen haben nach Informationen des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) im ersten bis dritten Quartal 2006 insgesamt ein Defizit in Höhe von 275 Millionen Euro zu verzeichnen. Zum 1. April 2007 trat nun eine neue Reform in Kraft. Sie soll - vereinfacht gesagt - erreichen, dass die Krankenkassen schuldenfrei werden und die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft sichergestellt ist. Sparen können vor allem gesunde Patientinnen und Patienten, die keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

 

Alle müssen versichert sein

In der GKV gilt künftig Versicherungspflicht. Für die rund 200.000 Nichtversicherten heißt das: Bundesbürger, die nicht mehr krankenversichert sind, früher aber einmal bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren, müssen von dieser wieder aufgenommen werden.

 

Wahltarife

Was jeder bei der Autoversicherung kennt, soll nun bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch möglich sein – individuelle Wahltarife. So können Patienten, die nicht chronisch und eher selten krank sind, einen Selbstkostenanteil (Selbstbehalt) vereinbaren. Dies variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Die DAK etwa bietet insgesamt 15 verschiedene Individual-Tarife an, mit denen der persönliche Beitragssatz um bis zu zehn Prozent sinkt. Wer nicht zum Arzt geht, kann bis zu 600 € jährlich einsparen - Vorsorgeuntersuchungen sind weiterhin erlaubt, ja sogar erwünscht.

Wem das zu riskant ist kann die Rückerstattung vereinbaren: Die Kasse erstattet bis zu einem Zwölftel der eingezahlten Beiträge. Das ist einkommensabhängig. Konkret bedeutet das, wer tatsächlich ein ganzes Jahr keinen Arzt aufsucht, bekommt bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro von seiner Kasse am Jahresende 435 Euro zurück, bei einem Beitragssatz von 14,5 Prozent. Es gibt auch die Möglichkeit der Kostenerstattung, wie es bei den Privatversicherten üblich ist: Statt der Sachleistung (z.B. Arzneien) und Dienstleistung des Arztes erhält der Versicherte eine Rückzahlung von seiner Kasse. Versicherte, die sich für die Kostenerstattung entscheiden, müssen ihre Kasse darüber zuvor informieren. Kostenerstattung kann nur für gesamte Leistungsbereiche gewählt werden - also für ambulante ärztliche und/oder zahnärztliche Behandlung, für die stationäre Versorgung sowie für Medikamente oder Hilfsmittel. Ärzte ihrerseits müssen die Versicherten vor der Behandlung darüber informieren, dass sie die Kosten, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen, selbst zu tragen haben. Das Beratungsgespräch muss vom Versicherten schriftlich bestätigt werden. Außerdem können Versicherte Tarife wählen, die homöopathische Arzneimittel einbeziehen. Für die freiwillig angebotenen Wahltarife gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Bindungsfrist von drei Jahren.

Zum Start der Gesundheitsreform warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem übereilten Abschluss von Wahltarifen bei den Krankenkassen. Wahltarife seien kein Muss für die Versicherten. Für viele Versicherte sei es weiter sehr gut, wie bisher versichert zu bleiben. Bis alle Kassen ihre Wahltarife ausgearbeitet hätten, werde noch einige Zeit vergehen, sagte Verbraucherschützerin Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest in einem Zeitungsinterview.

 
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