Die Gesundheitsreform - Arzt und Apotheke

Hausarztmodell
Das vor einiger Zeit eingeführte Modell, den Hausarzt als zentralen Ansprechpartner zu wählen, muss künftig von allen Kassen angeboten werden. Wie bei den meisten Patienten sind die Hausärzte der wichtigste und erste Ansprechpartner, insbesondere für ältere und kranke Menschen. Die Hausärzte kennen die Krankengeschichte und haben eine besondere Vertrauensstellung. Patientinnen und Patienten können sich demnach für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden. Wer also krank ist, geht zunächst zum Hausarzt, so dass dieser stets den Überblick über die gesamte Behandlung behält. Der Hausarzt berät und bewertet mit dem Patienten die Therapiemöglichkeiten. Er überweist dann zum Facharzt, wenn ein Spezialist gebraucht wird. Für die Versicherten ist die Teilnahme am Hausarztmodell freiwillig. Wer sich dafür entscheidet verpflichtet sich gegenüber der Krankenkasse, Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Die Versicherten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, erfolgen. Für die Teilnahme am Hausarztsystem können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren, zum Beispiel eine Erstattung der Praxisgebühr.
Arzneimittel
Medikamente sind teuer und belasten die Krankenkassen: 23,4 Milliarden Euro gaben die Kassen 2005 für Medikamente aus, 13 Prozent mehr als noch 2004. Nun müssen sich Medikamente einer so genannten Kosten-Nutzen-Bewertung stellen: das Mittel muss also nicht nur helfen, auch die Kosten müssen angemessen sein. Wird nun festgestellt, dass das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen unverhältnismäßig ist, kann der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern das Medikament aus dem Leistungskatalog der Kassen streichen. Dahinter steckt auch der Wettbewerbsgedanke. Bevor Ärzte in Zukunft teure und spezielle Arzneimittel verordnen, müssen sie eine zweite Meinung eines Experten, also eines Facharztes oder einer Fachärztin, einholen. Dies betrifft zum Beispiel Medikamente für HIV oder Krebs. Dann gibt es noch die gesetzlich festgelegten Höchstpreise für Arzneimittel, damit sind die Kosten für Medikamente nach oben hin festgelegt. Die Krankenkassen schließen so genannte Rabattverträge mit verschiedenen Pharmafirmen - der Apotheker muß bei Abgabe eines bestimmten Medikamentes nun dasjenige abgeben, dass in diesen Verträgen berücksichtigt wurde. Außerdem können Apotheker mit den Pharmaunternehmen günstigere Preise aushandeln. Darüberhinaus dürfen sie Patienten auch einzelne Tabletten statt einer ganzen Packung geben.
Palliativmedizin und ambulante Versorgung
Besonders ältere Menschen sind chronisch krank. Bei ihnen und auch bei unheilbar Kranken setzt die Palliativmedizin ein, die auf eine lindernde Behandlung der Symptome setzt. Für Senioren bedeutet dies, so lange es geht in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Damit sie nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim umziehen müssen und schnell wieder auf die Beine kommen, haben sie zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die neuen mobilen Reha-Teams, die bei Bedarf zu den Patienten nach Hause kommen - das ist die ambulante Versorgung.
Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal zugelassen. Die Leistung dürfen niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhausärzte verordnen. Ehrenamtliche Sterbebegleitung und professionelle palliativ-medizinische Versorgung sollen ineinander greifen. Mehr finanzielle Sicherheit bekommen Kinderhospize. Sie müssen nur noch maximal fünf Prozent ihrer Ausgaben - etwa durch Spenden - selbst aufbringen. Das Gros der Finanzierung übernehmen Kranken- und Pflegekasse oder weitere Träger. Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen können in Verträge zur Integrierten Versorgung einbezogen werden. Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, erhalten die gleichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie Patienten in Privathaushalten.
Autor/Quelle: bo


