Die Gesundheitsreform - Überblick

Alle wichtigen Änderungen als Überblick  
Versicherungspflicht Spätestens ab 1. Januar 2009 gilt: Nichtversicherte müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden.
Arzneimittel Die Kosten-Nutzen-Bewertung, Rabatte, Generika und die Zweitmeinung bei teuren Medikamenten sollen die Kosten dämmen.
Rehabilitation Ab 1. April 2007 ist die medizinische Rehabilitation eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte dürfen ihre Reha-Einrichtung frei wählen. Allerdings muss die Einrichtung bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. An den gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten ändert sich nichts.
Palliativmedizin und Pflege Die ambulante Pflege von älteren Menschen und Schwerstkranken wird erleichtert: sie haben zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die neuen mobilen Reha-Teams, die bei Bedarf zu den Patienten nach Hause kommen.
Wahltarife Ab dem 1. April 2007 müssen die gesetzlichen Kassen unterschiedliche Wahltarife anbieten, unter denen Versicherte wählen können. Beim Selbstbehalt übernimmt der Versicherte die Kosten einer Behandlung zum Teil und bekommt am Ende des Jahres eine Prämie. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen bekommt er ebenfalls eine Prämie. Bei der Kostenerstattung zahlt der Versicherte zunächst die Kosten selbst.
Eltern-Kind-Kuren Mutter- oder Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorsorgen und Zuzahlungen Ab 1. Januar 2008 gilt: Wer regelmäßig vorsorgt, muss bei einer späteren chronischen Erkrankung nicht mit einer höheren Zuzahlung zur Behandlung rechnen. Bis zum Stichtag soll der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmeregeln für die Krankheiten festlegen, die nicht zwangsläufig durch Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden können. Für chronisch Kranke gilt ab: Die Zuzahlung wird dann auf ein Prozent begrenzt, wenn vor der Erkrankung regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen worden sind.
Impfschutz Die Krankenkassen zahlen künftig für alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden. Über die schon bekannten Leistungen hinaus zählen dazu: Varizellen (Windpocken) Hepatitis A und B (Kombi-Impfung) Influenza (Grippe) Zecken (FSME / Gehirnentzündung) Meningokokken (bakterielle Gehirnhautentzündung)
Schönheitsmedizin Für Komplikationen, die als Folge von Schönheits-Operationen, Tattoos und Piercings entstehen, muss der Patient selber aufkommen
Gesundheitsfonds  Zum 1. Januar 2009 gibt es den Gesundheitsfonds. In ihn fließen die Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ein, außerdem Steuermittel. Die Krankenkassen-Beiträge werden in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitlich festgesetzt. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, wird sich zuerst bemühen, die Versorgung kostengünstiger zu organisieren. Reicht auch dies nicht, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen, der jedoch ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen darf (Überforderungsklausel). Zusatzbeiträge bis zu acht Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben. Für die Versicherten wird damit erkennbar, wie leistungsfähig ihre Krankenkasse ist. Jede Kasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass sie umgehend zu einer anderen Kasse wechseln können.
 
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