Die wichtigsten Punkte der Pflegereform

Zwölf Jahre nach Einführung der sozialen Pflegeversicherung hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf für eine Reform beschlossen.
Das Gesetz soll den Planungen der Bundesregierung zufolge im kommenden März vom Bundestag und im April vom Bundesrat beschlossen werden und zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Wir dokumentieren nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Pflegeurlaub
Arbeitnehmer sollen in Zukunft einen Anspruch auf zehn Tage Pflegeurlaub zur Organisation von akuten Pflegefällen bekommen. Entgegen den ersten Planungen sollen die Arbeitnehmer während des Pflegeurlaubs nun doch nicht 70 Prozent ihres Bruttolohns von der Pflegekasse ersetzt bekommen. Die Union hatte dies mit Verweis auf die Kosten durchgesetzt. Die SPD will sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin für eine Bezahlung während des Pflegeurlaubs einsetzen.
Pflegezeit
Arbeitnehmer sollen zur Pflege von Angehörigen eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit nehmen können. Darauf sollen Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch erhalten.
Pflegestützpunkte
Der Gesetzentwurf sieht ein bundesweites Netz von wohnortnahen Stützpunkten vor, die Betroffene und ihre Angehörigen in allen Fragen zur Pflege helfen. Ein solcher Stützpunkt soll über Heime, deren Qualität, finanzielle Ansprüche informieren, die Betroffenen beraten und unterstützen.
Höhere Geldbeträge
Erstmals seit 1995 sollen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung verbessert werden. Angehörige erhalten bis zu 700 Euro Pflegegeld im Monat, für den ambulanten Bereich sind bis zu 1.550 Euro und für die stationäre Pflege bis zu 1.918 Euro vorgesehen. Für Demenzkranke sollen bis zu 200 Euro monatlich gezahlt werden. Ferner sollen das Pflegegeld, die ambulanten und stationären Sachleistungen von 2015 an im Drei-Jahres-Rhythmus angepasst und damit eine schleichende Entwertung der Leistungen verhindert werden.
Steigende Beitragssätze
Vom 1. Juli 2008 an sollen die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kind und 2,2 Prozent für Kinderlose angehoben werden.
Bessere Pflegekontrollen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll die Pflegeheime und ambulanten Dienste in Zukunft alle drei Jahre und nicht mehr nur alle fünf Jahre kontrollieren. Hinzu kommen unangekündigte Kontrollen in mindestens jeder fünften Einrichtung pro Jahr. Die Prüfergebnisse sollen in verständlicher Sprache aufbereitet und veröffentlicht werden. Der Medizinische Dienst kritisiert jedoch, dass die Verbände von Pflege-Anbietern ein Mitspracherecht bei der Publikation der Prüfergebnisse erhalten. Außerdem müssen laut Gesetzentwurf von dem Heim selbst veranlasste Prüfungen berücksichtigt werden.
Autor/Quelle: TK
