DRG und DMP - die neuen Begriffe in der Gesundheitsverwaltung

Die Reform des Gesundheitswesen ist fast in trockenen Tüchern, auch wenn die Tücke nach wie vor in der Praxis liegt. Neben dem politischen Gezänk aller von Politikern, Ärzten, Pharmaindustrie und Krankenkassen hören Patienten in der anhaltenden Diskussion regelmäßig Begriffe, die schwer zu begreifen sind. Trotzdem wird man sich an DRG, DMP, IGeL und Co. gewöhnen müssen.

DRG (Diagnosis Related Groups) - diagnosebezogene Fallpauschalen

Sie sind das Herzstück der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt im Krankenhausbereich. Statt der Tagessätze, die die Krankenhäuser bisher mit den Krankenkassen ausgehandelt haben, erhalten die Kliniken dann feste Sätze für insgesamt 661 Diagnosen. Damit soll erreicht werden, dass Patienten nicht mehr unnötig lange im Krankenhausbett liegen, denn die Klinik erhält nun einen Festpreis für eine Blinddarmoperation. Ärzte und medizinischen Personal wehren sich teilweise dagegen, weil sie die Qualität der medizinischen Versorgung gefährdet sehen.
Die Unterscheidung läßt sich noch etwas fassen: auf der klinischen Seite sollen ähnliche Fälle zusammengefaßt werden und so die Behandlung optimiert werden. Dazu stehen den Medizinern bestimmte Behandlungspläne und -pfade zur Verfügung, die auf einem Patientenklassifikationssystem basieren. Auf ökonomischer Seite sollen die bislang unterschiedlichen Ziele bei Etrag und Kosten ausbalanciert werden.

DMP (Disease Management Programs) - Disease Management Programme

Auch diese Idee stammt aus den USA und dient der besseren Behandlung chronisch kranker Patienten. Ausschlaggebend für die Entwicklung von Disease Management Programme war die Erkenntnis, dass chronisch kranke Patienten in Deutschland viel zu häufig doppelt untersucht, unkoordiniert von Haus- und Fachärzten behandelt und in der psychosozialen Betreuung vernachlässigt werden. Dies gilt besonders für Patienten mit Diabetes (Zuckerkrankheit), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustkrebserkrankungen, Bluthochdruck, und chronischen Lungenerkrankungen. Im Zentrum der Behandlung steht dann der Hausarzt, der als Koordinator die einzelnen Behandlungsschritte überwacht, an den Patienten weitergibt und ihn als gleichwertigen Partner mit in die Behandlung einbezieht. Da viel chronisch kranke Patienten oft an mehreren Krankheiten leiden, ist diese Abstimmung besonders wichtig. Mit dem Begriff "Management" soll deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um die Versorgung eines akuten Krankheitsfalles handelt, sondern um eine langfristig angelegte, systematische Betreuung der Patienten. Eine der Grundlagen dafür ist die Evidenzbasierte Medizin.

Evidenzbasierte Medizin (EBM)

Nach festen Verfahrensregeln werden wissenschaftliche Informationen zu diagnostischen oder therapeutischen Verfahren auf ihre Aussagekraft und klinische Relevanz überprüft. Damit soll die Anwendung unwirksamer oder sogar schädlicher Verfahren verhindert werden. Durch die systematische Zusammenführung von Wissen aus medizinischer Forschung und klinischer Erfahrung soll der Wissensstand der Ärzte kontinuierlich verbessert werden. Mit Hilfe von EBM werden Behandlungsrichtlinien erstellt.

RSA - Risiko-Strukturausgleich

Die Reform des Risiko-Strukturausgleiches im Januar 2002 bedeutete auch den Einstieg in die Disease Management Programme. Bis zur Reform des RSA mußte ein finanzieller Ausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dafür sorgen, dass Krankenkassen mit vielen jungen, einkommenstarken Mitgliedern ohne Kinder an Kassen mit alten, einkommenschwachen Versichterten in fairem Wettbewerb miteinander standen. Mit Hilfe der Disease-Management-Programme werden Dauer und Schwere der Erkankungen berücksichtigt. Auf diese Art und Weise sollen die hohen Kosten bei der Behandlung chronisch Kranker gerechter verteilt werden.

IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen

IGel in der Praxis sind kein Hinweis auf einen Tierarzt, sondern auf Gesundheits- oder Behandlungsangebote, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Dennoch müssen sie seriös sein und dürfen auch nur auf Basis der ärztlichen Gebührenordnung angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, reisemedizinische Beratungen, Anti-Aging-Kuren und Ernährungsberatung.