Mit der eGK zum EKG

Das Gesundheits-systemmodernisierungsgesetz (GMG), kurz Gesundheitsreform genannt, sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Patienten zum 1.1.2006 vor. Parallel dazu wird es einen elektronischen Ausweis für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe geben.

Karteikarten, Rezepte oder seitenlange Befunde auf Papier sollen damit der Vergangenheit angehören. Die elektronische Gesundheitskarte wird die bisherige Versichertenkarte ersetzen und mit weiteren Daten ergänzen. Notfallinformationen, aber auch Details zu Medikamentenunverträglichkeiten sowie digitale Aufnahmen und Befunde sollen die Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten, Apothekern und Krankenkassen vereinfachen und schneller machen. Äußerlich wird sich die neue Gesundheitskarte nur wenig von der alten unterscheiden: Sie enthält nicht nur einen Magnetstreifen, sondern auch einen kleinen Chip, auf dem sowohl mehr Daten als auch Sicherheitsverfahren gespeichert werden können. Darüber hinaus soll die neue Karte ein Foto des Inhabers tragen, um Missbrauch und Versicherungsbetrug auszuschließen. Gespeichert werden auf jeden Fall Name und Geburtsdatum des Versicherten, der Versicherungsstatus, und eine Information über den Zuzahlungsmodus. Auf freiwilliger Basis kann der Versicherte auf der Karte seine Patientenverfügung oder einen Organspendeausweis hinterlegen.

Datenflut und Informationssysteme

Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in Deutschland gehört zu den anspruchsvollsten IT-Projekten weltweit. Experten rechnen mit rund 11 Milliarden Daten-Transaktionen pro Jahr und schätzen das Datenaufkommen auf mindestens 23,6 Terabyte pro Jahr - und das ohne die Bilddaten, die durch moderne bildgebende Verfahren wie Computertomographie oder Magnetresonanztherapie geliefert werden. In den Krankenhäusern soll die elektronische Gesundheitskarte den Patienten von der Aufnahme über Untersuchungen, Behandlung und Aufenthalt bis zur Entlassung begleiten. Alle mit dem entsprechenden Netzwerk verbundenen Abteilungen können zu jeder Zeit ihre Ergebnisse eingeben, ebenso einfach lassen sich die Informationen in Sekundenschnelle vom Arzt wieder abrufen - im OP, im Besprechungszimmer oder, über einen drahtlosen PenTablet-PC oder ein Kartenlesegerät, direkt am Krankenbett des Patienten. Am Ende der Behandlung lässt sich die komplette Abrechnung per Mausklick erledigen, und auch die Archivierung wird effizienter: Auf zentralen Servern bleiben die Daten entsprechend der gesetzlichen Fristen immer abrufbereit. Lager für die bisherigen Papierakten gehören damit der Vergangenheit an. Mediziner und Gesundheitspolitiker versprechen sich vom Einsatz der modernen Informationssysteme enorme Einsparungen. Allein die rund 700 Millionen Rezepte, die pro Jahr in der Bundesrepublik ausgestellt werden, können mit der elektronischen Gesundheitskarte einfacher und günstiger auszustellen und abzurechnen. Die technische Voraussetzung dafür ist die durchgängige Vernetzung und Digitalisierung von bundesweit 80 Millionen Versicherten, 270.000 ambulant und stationär tätigen Ärzten, 22.000 Apotheken, über 2.000 Krankenhäusern und mehr als 300 Krankenkassen.

Gute Karten, schlechte Daten?

Die weitaus größte Herausforderung des Projektes "eGK" ist die Gewährleistung der Datensicherheit. Dabei ist die endgültige Form der Datenlogistik noch gar nicht geklärt. Bei der vor allem von den Krankenkassen favorisierten Server-Lösung fungiert die elektronische Gesundheitskarte nur als Schlüssel zu den Daten, die auf einem zentralen Server gespeichert werden. Bei der Kartenlösung befinden sich viele Daten auf der Karte oder möglicherweise auf anderen Datenträgern wie CD-ROMs. Die endgültige Entscheidung über die Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten wird erst im Laufe des Jahres fallen, zumal die elektronische Gesundheitskarte zurzeit noch in unterschiedlichsten Pilotprojekten bundesweit getestet wird. Von der politischen Entscheidung über den richtigen Weg zur Datensicherheit einmal abgesehen birgt die Gesundheitskarte noch eine eingebaute Schwachstelle: Die Datenhoheit liegt alleine beim Versicherten. Wenn der Versicherte bzw. der Patient von den Basisdaten abgesehen keine weiteren medizinischen Daten von sich speichern lässt, haben Ärzte und Pflegepersonal das Nachsehen. Zeitersparnis und geringerer Aufwand wären hinfällig, weil der Arzt statt zur Chipkarte dann doch zum Schreibbüro greifen müsste. Besonders interessant wird dieses Szenario für Krankenhäuser, wenn man berücksichtigt, dass bereits heute eine Reihe von Patienten Keime auf ihrer Haut tragen, die gegen fast alle Antibiotika resistent sind. Sind diese Patienten bekannt, müssen sie aufwändig isoliert und behandelt werden. Die entsprechende Information auf der elektronischen Gesundheitskarte könnte der aufnehmenden Klinik rechtzeitig die Möglichkeit geben, für die adäquate Unterbringung des Patienten zu sorgen und ein Infektionsrisiko für andere Patienten und das Personal auszuschließen. Umgekehrt – so befürchten Verbraucherschützer – könnten diese Patienten an zahlreichen Kliniken abgewiesen und nicht behandelt werden.

Zustimmungspflichtige Funktionen

Damit die sensiblen Patientendaten abgerufen werden können, müssen sowohl Patient als auch Arzt oder Apotheker ihre jeweiligen Karten in ein Kartenlesegerät stecken. Nur in dieser Kombination kann zum Beispiel ein Rezept ausgestellt und abgeholt werden.

     

  • Die Karte soll in der Lage sein, medizinische Daten, die für die Notfallversorgung wichtig sind, zu speichern, wie zum Beispiel die Blutgruppe, Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten und ähnliches mehr.
  •  

     

  • Die verordneten Arzneimittel werden dokumentiert und können vom Arzt oder Apotheker auf Wechselwirkungen überprüft werden. Mehr Arzneimittelsicherheit wäre die Folge.
  •  

  • Die Karte soll den Zugriff auf eine Patientenquittung ermöglichen, auf der die Leistungen eines Arztes dokumentiert werden.
  •  

     

  • Bei elektronischem Arztbrief und elektronischer Patientenakte soll mit Hilfe der Karte der Zugriff auf die Daten ermöglicht werden.

Ab dem 1.1.2006 scheibchenweise

Der Start der elektronischen Gesundheitskarte zum 1.1.2006 wird für alle Versicherten schrittweise passieren. Erst im Laufe dieses Jahres nämlich sollen zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung verschiedene Modellregionen festgelegt werden, in denen die komplexe Technik getestet werden soll. In den insgesamt acht einzelnen Pilotregionen werden jeweils unterschiedliche Funktionen erprobt, teilweise aber auch aufwändige "Belastungstests" durchgeführt. Damit bleibt allen Beteiligten noch Zeit, sich auf die eGK für’s EKG einzustellen. Ob der von Kritikern oft angeführte Vergleich zwischen der Einführung der LKW-Maut und elektronischen Gesundheitskarte gerechtfertigt ist, wird sich zeigen. Das Bundesgesundheitsministerium ist zuversichtlich, dass die Einführung der Gesundheitskarte kein Debakel wird. Susanne Köhler / Bildquelle: PAV Card und Siemens AG