Rauchverbote von Sachsen bis Thüringen

Sachsen
Seit dem 1. Februar 2008 ist in Sachsen das Rauchen in Landesbehörden und –ämtern, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen verboten. In Festzelten und Fußballstadien darf jedoch weiterhin gepafft werden, ebenso in Gaststätten mit separaten Nebenräumen. Inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten und Diskotheken, die keine Möglichkeit für einen Raucherraum haben, dürfen sich als Rauchergaststätten kennzeichnen. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt dann allerdings verboten.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in allen Gaststätten, Cafés, Kneipen, Diskotheken, Sporteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen und Hotels, sowie in Gebäuden von Firmen, an denen das Land mit mindestens 51% beteiligt ist. In kleinen Ein-Raum-Kneipen, in denen keine Speisen abgegeben werden, darf nach einer Lockerung des Gesetzes seit dem 18.Juni 2009 wieder geraucht werden. Auch in separaten Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken darf weiterhin gequalmt werden. Hier ist allerdings das Tanzen verboten.
Schleswig-Holstein
Seit Januar 2008 ist in Schleswig-Holstein das Rauchen in Behörden, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Schulen und staatlichen Hochschulen, Heimen, Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Sportstätten und der Gastronomie verboten. In Gaststätten mit abgetrennten Räumen und Festen, die nicht länger als 21 Tage dauern, ist das Rauchen jedoch weiterhin gestattet. Seit einer Lockerung des Gesetzes am 23.04.08 darf nun auch wieder in inhabergeführten Eckkneipen gepafft werden.
Thüringen
Seit Juli 2006 sieht das Gesetz ein Rauchverbot in Behörden, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten sowie in Reha-Einrichtungen, Heimen und Gaststätten vor. Auch hier haben jedoch Gastronomen und Diskothekenbesitzer die Möglichkeit, separate Raucherräume einzurichten.
Autor/Quelle: Kristina Klement

