Patientenverfügung - in Würde sterben
Die Fortschritte in der Medizin haben die Rettung und Heilung vieler Menschen ermöglicht, aber auch eine kontroverse Debatte um den Einsatz des medizinisch "Machbaren" ausgelöst. Ein Aspekt der Diskussion ist der Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen. Um selbstbestimmt, würdevoll und ohne Schmerzen sterben zu können, setzen deshalb viele Menschen eine Patientenverfügung auf, die ihren Willen in Gesundheitsangelegenheiten dokumentiert.
Sterbehilfe legalisieren?
Angeschoben durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Belgien und den Niederlanden vor einigen Jahren, hat sich auch in der Bundesrepublik der Gedanke durchgesetzt, dass Patienten selbst entscheiden sollen, wie sie zukünftig medizinisch betreut und gepflegt werden. Die so genannte Patientenverfügung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sie dokumentiert den Willen eines Menschen für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern und sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten wirksam ausüben kann. Nach wie vor ist die aktive Sterbehilfe, zum Beispiel durch eine Überdosierung von Medikamenten, in Deutschland verboten - auch wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. Passive Sterbehilfe, wie zum Beispiel das Abschalten von Beatmungsgeräten auf Wunsch des Patienten oder der Abbruch anderer lebensverlängernder Maßnahmen, ist jedoch möglich. Entscheidend dabei ist, dass der Patient seine Meinung klar zu erkennen gibt und deutlich wird, dass er die Konsequenzen der Entscheidung versteht.
Mit dem Sterben auseinander setzen
Die Patientenverfügung, für die es keine vorgeschriebene Form gibt, muss in erster Linie inhaltlichen Ansprüchen genügen. Das bedeutet, sie wird nicht notariell beglaubigt, muss aber erkennen lassen, dass sich der Patient mit seinem Sterben, den Umständen und den Konsequenzen auseinander gesetzt hat. Darin liegt auch eine Chance: Wer eine Patientenverfügung schreiben möchte, der muss mit seinen Angehörigen, Ärzten und Freunden darüber sprechen. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung und beinhaltet in gleichem Maße Gestaltungsspielraum wie Unterlassungserklärungen. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, ob unter allen Umständen in einem Notfall wiederbelebt, oder in wieweit großzügige Schmerzlinderung in der Pflege eingesetzt werden soll. Patienten können mit einer Patientenverfügung deutlich machen, ob sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen oder sie ablehnen. Damit sie "Gewicht hat" und umgesetzt wird, sollte sie von mindestens einer Person bezeugt werden (zum Beispiel vom Hausarzt) und alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die Verfügung kann jederzeit vom Patienten geändert werden. Allerdings müssen auch die Änderungen dann wieder bezeugt sein. Ein vorgeschriebenes Formular gibt es nicht, dafür aber eine Reihe von Gestaltungsvorschlägen. Auf jeden Fall muss die Verfügung unterschrieben und datiert sein. Informationen und Anleitungen dazu bieten unter anderem der Humanistische Verband Deutschlands, die Kirchen, die Ärztekammern und die Hospizbwegung an.
Ratgeber: Vollmacht für den Ernstfall
Das Buch "Patientenverfügung" zeigt, wie man sich in gesunden Zeiten für den Ernstfall absichern sollte. Es erläutert den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und hilft mit zahlreichen Beispielen und Formulierungshilfen, sich über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen klar zu werden. Ein Unfall, eine unheilbare Krankheit oder ein plötzlicher Schlaganfall - immer wieder geraten Menschen in Lebenssituationen, in denen sie nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, die Kündigung ihrer Wohnung oder Geldausgaben bestimmen können. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Dann ist es von Vorteil, wenn sie die Wünsche der Betroffenen kennen. Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit Fragen um Tod oder Krankheit auseinander zu setzen. Um jedoch zu vermeiden, ohne Berücksichtigung der eigenen Wünsche fremdbestimmt zu sein, ist eine rechtzeitige Vorsorge unerlässlich. Der von den Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion "ARD-Buffet" herausgegebene Ratgeber vermittelt das hierzu nötige Wissen.
Bestellmöglichkeiten
Der Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" kann zum Preis von 8,30 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:
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