Patientenverfügung - Rechtliche Situation
Die rechtliche Situation
Patientenverfügungen in Deutschland sollen rechtlich verankert werden. In einer im März 2007 geführten Grundsatzdebatte im Bundestag sprachen sich Redner aller Fraktionen für ein solches Gesetz aus. Es soll unter anderem regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll und in welchen Fällen Gerichte eingeschaltet werden können.
Nach wie vor umstritten ist aber die Frage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss. Nach Ansicht der Bundesärztekammer ist das geplante Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen überflüssig. Schon jetzt sei der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich, sagte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe kürzlich. Die Annahme, dass eine solche Erklärung alle denkbaren Fälle abdecken kann, sei jedoch illusorisch.
"Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach per Gesetz regeln." Auch die Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung Herta Däubler-Gmelin sprach sich gegen eine gesetzliche Regelung aus. Viele Angehörige und Ärzte wüssten nicht, wie sie mit dem Willen schwerstkranker Patienten umgehen sollten. Derzeit haben nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung unterschrieben. Das Gesetz wird vermutlich frühestens 2008 fertig sein.
Empfehlungen für eine Patientenverfügung
Die Bundesärztekammer empfiehlt, dass Patientenverfügungen Aussagen zu folgenden Situationen beinhalten: Sterbephase, nicht aufhaltbare schwere Leiden, dauernder Verlust der Kommunikationsfähigkeit, Notwendigkeit andauernder schwerwiegender Eingriffe wie Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung und Beatmung sowie Organersatz. Außerdem sollte man sich Fragen zu diesen Themen stellen: Schmerzempfindlichkeit, Bereitschaft Schmerzen zu ertragen, Furcht vor Behinderung, Verunstaltung und Abhängigkeit.
Eine Empfehlung ist auch niederzuschreiben, welche Erfahrungen man mit Krankheit, Schmerzen, körperlichen Einschränkungen gemacht hat; welche Erfahrungen man mit dem Sterben von anderen gemacht hat, welcher Religion man angehört oder was einem das Leben lebenswert macht. Eine ärztliche Beratung ist vor Abfassen der Patientenverfügung in jedem Fall empfehlenswert.
Die Patientenverfügung kann, muss aber nicht, beim Hausarzt verwahrt werden. Außerdem sollte eine Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre aktualisiert bzw. neu bestätigt werden.
Autor/Quelle: bo


