Patientenverfügung - Sterbehilfe

Indirekte und passive Sterbehilfe

Was genau ist mit passiver bzw. indirekter Sterbehilfe gemeint? Bei der indirekten Sterbehilfe ist eine gezielte fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, die ein lebensverkürzendes Risiko in sich trägt, erlaubt. Ein todkranker Patient kann zum Beispiel auf eigenen Wunsch - auch, wenn dieser in der Patientenverfügung steht, tägliche Dosen Morphium verabreicht bekommen, was aber unter Umständen den Tod schneller herbeiführt.

Die indirekte Sterbehilfe ist nicht strafbar, da sie unter die Behandlung fällt, bei der die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge auftritt.

Erlaubt ist ebenfalls die passive Sterbehilfe. Auf Wunsch dürfen und müssen Ärzte eine lebensverlängernde Behandlung abbrechen oder von Anfang an unterlassen. Dies ist Sterbehilfe durch Sterbenlassen.

Wichtig ist, dass eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, das Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst, gewährleistet sind; jedoch wird auf die Überführung in eine Intensivstation verzichtet, eine bereits begonnene Therapie abgebrochen oder eine weitere Behandlung unterlassen.

Die Strafbarkeit der passiven Sterbehilfe wurde bisher dahingehend getrennt beurteilt, als das darauf abgestellt wurde, ob bereits ein Sterbevorgang eingesetzt hatte oder nicht. Hatte der Sterbevorgang bereits eingesetzt war dem Arzt der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen erlaubt worden.

 

Aktive Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe ist strafbar. Setzt zum Beispiel ein Arzt den Leiden eines Patienten mit einer tödlich wirkenden Dosis Morphium ein Ende, so ist dies aktive Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe zum Zweck der schmerzlosen Tötung eines Sterbenden ist widerrechtlich; wird sie gar gegen den Willen des Patienten ausgeführt, wird dies als Mord geahndet.

Ist die Sterbehilfe geleistet worden, weil der Patient ausdrücklich darum gebeten hat, dann wird dies nach § 216 Strafgesetzbuch als Tötung auf Verlangen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 
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