Rauchverbote der Bundesländer

Am 1. August 2010 führte Bayern als erstes Bundesland ein umfassendes Rauchverbot ein. Bisher konnten sich viele Gastwirte durch Schlupflöcher wie Raucherclubs oder eine lockere Gesetzgebung, die das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen oder in kleinen Eckkneipen erlaubte, noch vor dem Rauchverbot drücken. Zumindest in Bayern ist dies nun nicht mehr möglich, denn per Volksentscheid votierten die Bürger für einen "echten Nichtraucherschutz". Andere Bundesländer überlegen nun, es dem Freistaat gleichzutun. Bislang ist der Schutz der Nichtraucher in den einzelnen Bundesländern noch relativ unterschiedlich geregelt.
Baden-Württemberg
Seit 01.08.2007 ist in Baden-Württemberg das Rauchen in allen Dienststellen, Behörden und anderweitigen Einrichtungen der Kommunen und des Landes, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Schulen sowie im Bereich der Gastronomie verboten. Auch in Sport- und Kultureinrichtungen sowie Diskotheken ist das Rauchen nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen gelten für Festzelte und abgetrennte Räume in Gaststätten. Berufsschulen und Gymnasien dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie für volljährige Schüler Raucherecken freigeben.
Bayern
Seit 1. August 2010 gilt in Bayern das schärfste Rauchverbot Deutschlands. Das Rauchen ist künftig in gastronomischen Einrichtungen jeglicher Art verboten. Diese Regelung gilt auch für kleine Eckkneipen und abgetrennte Nebenräume. Auch in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Hochschulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Verkehrsflughäfen darf ab August nicht mehr gequalmt werden. Hinzu kommen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Einrichtungen für Jugendliche und Kinder wie Schulen, Kindergärten, Jugendherbergen und Spielplätze. Selbst in Festzelten darf künftig nicht mehr geraucht werden.
Berlin
In der Bundeshauptstadt ist seit 01.01.2008 das Rauchen in Gesundheits- und Kultureinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Diskotheken, Bars und Restaurants verboten. Hinzu kommen Schulen, Hochschulen und Flughäfen. Ausnahmeregelungen gibt es für Gaststätten mit separaten Raucherräumen, wenn dort eine Gefährdung der Gesundheit für das Personal und nicht rauchende Gäste ausgeschlossen ist. Auch Ein-Raum-Gaststätten bis 75 Quadratmeter, in denen keine Speisen angeboten werden, dürfen sich als Rauchergaststätte bezeichnen und müssen dies auch deutlich kennzeichnen. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Raucherkneipen verboten.
Brandenburg
Seit Januar 2008 existiert hier ein Rauchverbot in Kultur-, Gesundheits- und Sporteinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Einkaufszentren, Diskotheken, Heimen und in der Gastronomie. In Kultureinrichtungen und Gaststätten sind jedoch abgetrennte Raucherräume bejaht, sofern ein dauernder Luftaustausch mit den restlichen Räumen nicht besteht.
Autor/Quelle: Kristina Klement

