Rauchverbote von Bremen bis Meck-Pom

Bremen
Bereits seit August 2006 ist in Bremen das Rauchen in Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und in Schulen verboten. Erweitert wurde das Nichtraucherschutzgesetz zum Januar 2008. Seitdem sind auch Behörden, Dienststellen, Sport- und Kunsteinrichtungen, die Gastronomie, Hotels und Flughäfen eingeschlossen. In Gaststätten und Diskotheken ist jedoch auch hier das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen gestattet. Auch in Festzelten darf nach wie vor gequalmt werden.
Hamburg
Am 1. Januar 2008 trat das „Hamburgische Passivraucherschutzgesetz“ in Kraft. Seitdem ist das Rauchen in Schulen und Hochschulen, Jugendeinrichtungen, Gaststätten, Behörden, Heimen, Krankenhäusern, Sporthallen, Hallenbädern, kulturellen Einrichtungen, Diskotheken, Einkaufszentren, Gefängnissen und Lebensmittelgeschäften verboten. Ausgenommen sind Festzelte und kleine Eckkneipen, die für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind. Gaststätten dürfen abgetrennte, belüftete und gut gekennzeichnete Raucherräume einrichten.
Hessen
Seit dem 1. Oktober 2007 ist in Hessen das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, kulturellen Einrichtungen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten. Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken dürfen jedoch abgetrennte und gekennzeichnete Raucherräume einrichten. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 1. August 2007. Es umfasst Behörden, Schulen und staatliche Hochschulen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Bibliotheken und Passagierterminals bestimmter Flug- und Fährhäfen. Seit 2008 ist das Rauchen zudem in Diskotheken und Gaststätten verboten, wobei letztere einen abgetrennten Raucherbereich zur Verfügung stellen dürfen. Ausgenommen vom Rauchverbot sind auch hier Festzelte.
Autor/Quelle: Kristina Klement


