In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht. Wer Arbeitnehmer ist, ist in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer selbständig arbeitet, Beamter ist oder als Arbeitnehmer mit seinem Bruttogehalt die Jahresentgeltgrenze von derzeit 49.500 Euro übersteigt, kann auch Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 01.01.2009 gilt eine gesetzliche Regelung für die Beitragserhebung der gesetzlichen Krankenkassen: Alle Krankenkassen erheben den gleichen Beitrag. Dennoch können die Kosten variieren: Manche Krankenkassen bieten weniger Leistungen, andere erheben teure Zusatzbeiträge. Mehr Wissenswertes zum Thema Krankenversicherung sowie Krankenkassen im Vergleich hier.
Die private Krankenversicherung ist die Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Personen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ...
Viele gesetzlich Versicherte sind mit den Leistungen ihrer Krankenkasse nicht mehr zufrieden – seit Jahren werden die diese gekürzt, Gesundheit wird damit immer teurer. Viele Versicherungsnehmer ...
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Für den Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland ist sie eine verpflichtende Versicherung. Pflichtversichert ...