Von der Pflanze zum Arzneimittel

Pflanzen und ihre Zubereitungen spielen seit Urzeiten eine wichtige Rolle. Der Mensch verarbeitet nicht nur ihre Früchte, Samen, Knollen usw. als Nahrung, sondern nutzt das Wissen um die Heilkraft bestimmter Pflanzen seit Jahrtausenden zur Behandlung von Gesundheitsstörungen.
Pflanzliche Arzneimittel, man nennt sie auch Phytopharmaka, sind wirksame und relativ nebenwirkungsarme Arzneimittel. Sie spielen im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der Selbstmedikation, also der eigenverantwortlichen Maßnahmen mit rezeptfreien Arzneimitteln zur Erhaltung der Gesundheit und zur Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, eine große Rolle. Um den strengen gesetzlichen Anforderungen an ihre hochwertige Beschaffenheit, ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu genügen, darf für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel nur entsprechend geprüftes Ausgangsmaterial verwendet werden.

Die Umweltfaktoren

Arzneipflanzen, die in der Natur wachsen, sind vielen Umwelteinflüssen - Klima, Bodenbeschaffenheit und Gefahr durch Schädlingsbefall - ausgesetzt. Häufig werden deshalb die pflanzlichen Rohstoffe durch Anbau auf dem Feld gewonnen, da man hierbei im Gegensatz zur Wildsammlung eine bessere Kontrolle hat. Damit das pflanzliche Rohmaterial den hohen Qualitätsansprüchen entspricht haben sich viele Anbaubetriebe in Deutschland und Europa freiwillig zur Einhaltung bestimmter Leitlinien zur "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" von Arznei- und Gewürzpflanzen verpflichtet.
Diese Übereinkunft bezieht sich z.B. auf die Verwendung von hochwertigem und eindeutig definiertem Saatgut, bestimmten Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit sowie Vorgaben zur Düngung und Bewässerung der Felder. Auch hat man vereinbart, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weitmöglichst zu vermeiden. Das geerntete Pflanzenmaterial muss ordnungsgemäß gelagert, vor Witterungseinflüssen und Schädlingen geschützt werden.

Der Verarbeitungsprozess

Wichtig für die Qualität von Arzneipflanzen ist der Trocknungsprozess. Er soll einerseits die Feuchtigkeit soweit entfernen, dass sich bei der Lagerung kein Schimmel auf dem Material bilden kann, andererseits aber so schonend sein, dass hochwertige Inhaltsstoffe, z.B. ätherische Öle, nicht verloren gehen. Die getrocknete Arzneipflanze, auch Droge genannt, wird dann in geeignete Behältnisse verpackt, an einem sauberen und trockenen Ort gelagert und anschließend weiterverarbeitet.
Ist das Endprodukt ein Tee oder ein Drogenpulver, das in eine Kapsel abgefüllt oder als Tablette verpresst wird, so wird die getrocknete Droge zerkleinert oder pulverisiert. Bei festen oder flüssigen Darreichungsformen, wird die auf eine definierte Schnittgröße zerkleinerte Droge mit einem Auszugsmittel nach einem festgelegten technischen Verfahren extrahiert, sodass die wichtigsten Inhaltsstoffe in die Lösung übergehen. Bei der Herstellung von Dickextrakten und Trockenextrakten wird das zur Extraktion eingesetzte Auszugsmittel schonend entfernt. Danach kann ein Trockenextrakt dann gemahlen oder mit Hilfsstoffen gemischt werden, sodass für die Herstellung der fertigen Tablette oder Kapsel ein gleichmäßiges und gut pressbares bzw. abfüllbares Material. zur Verfügung steht.
Für Drogen, bei denen der Inhaltsstoff oder die Stoffgruppe, die allein für die Wirksamkeit verantwortlich ist, genau bekannt ist, wird der Extrakt durch Zusatz eines Hilfsstoffs (z. B. Milchzucker) auf einen fixen Gehalt an diesem Inhaltsstoff eingestellt, denn man will mit jeder einzelnen Gabe des Arzneimittels dieselbe exakte Menge von diesem Stoff verabreichen (= "normieren"). Bei allen anderen Extraktzubereitungen gilt der Gesamtextrakt als wirksamer Bestandteil. Man bezeichnet diese Zubereitungen als "standardisierte" Extrakte, die unter genau festgelegten Bedingungen hergestellt sind, sodass eine gleich bleibende Zusammensetzung des Endproduktes gewährleistet ist.

Wie pflanzliche Arzneimittel wirken

Wie bei allen Arzneimitteln muss auch bei den Phytopharmaka der Wirkstoff in eine geeignete Form gebracht werden, damit er seine Wirksamkeit nach Freisetzung aus dieser Form und Aufnahme durch den Magen-Darm-Trakt im ganzen Körper entfalten kann oder, wie im Falle einer Salbe nach äußerlicher Anwendung, wirksam werden kann. Eine Arzneiform gewährleistet auf diese Weise eine exakte Dosierung des Wirkstoffs, damit einerseits die Wirksamkeit des Arzneimittels gegeben ist, andererseits aber auch eventuelle unerwünschte Erscheinungen, die durch eine zu hohe Dosierung zustande kommen könnten, ausgeschlossen werden. Über die vorgesehene Dosierung informiert die Packungsbeilage, die aufmerksam gelesen werden sollte.

Kontrollierte Qualität

Wie alle Arzneimittel müssen auch Phytopharmaka behördlich zugelassen werden. Erst dann dürfen sie in den Markt gebracht und in der Apotheke oder auch (bei bestimmten risikoarmen oder zur Vorbeugung oder Stärkung verwendeten Produkten) an anderen Stellen z. B. Drogerien oder Reformhäusern verkauft werden. Für eine Zulassung sind vom Unternehmer die Nachweise von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit vorzulegen, erst dann erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis, das Arzneimittel zu vermarkten. Es sind die Ausgangsstoffe, die Zwischenprodukte und die Endprodukte auf ihre Übereinstimmung mit den für Arzneimittel gültigen Regelungen zu prüfen. Die Herstellung hat unter genau festgelegten Bedingungen zu erfolgen, um eine gleich bleibende und hohe Qualität zu gewährleisten. Arzneipflanzen sind als ein in der Natur wachsender Rohstoff vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Dies erfordert besondere Reinheitsprüfungen, z. B. die Prüfung auf Abwesenheit von Krankheitskeimen, von Schwermetallen und auch von Aflatoxinen, die eventuell durch schlechte Lagerung und Schimmelbildung entstehen könnten. Zudem wird nach der Ernte der Rohstoff genauestens auf etwaige Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln kontrolliert.
Auch muss jedes Arzneimittel seine Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen. Das kann entweder durch klinische und pharmakologisch-toxikologische Studien erfolgen oder - wie es für bekannte Stoffe (dazu gehören fast alle pflanzlichen Arzneimittel) zulässig ist - durch Bezugnahme auf die Fachliteratur. Zur Auswertung dieses wissenschaftlichen Erkenntnismaterials war von behördlicher Seite vor mehr als 20 Jahren eine besondere Sachverständigenkommission, die Kommission E, eingerichtet worden, die in langjähriger Detailarbeit mehr als 300 Monographien für einzelne Arzneipflanzen mit einer Bewertung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erstellt hat, die den wissenschaftlichen Erkenntnisstand repräsentieren.
Heutzutage wird intensiv über die Inhaltsstoffe bzw. die Wirkprinzipien pflanzlicher Arzneimittel geforscht, um die therapeutische Wirksamkeit von pflanzlichen Arzneimitteln bei konkreten Anwendungsgebieten nachzuweisen.

Kein Arztersatz

Bei der Selbstbehandlung mit Phytopharmaka ist es wichtig, darauf zu achten, dass nicht erste Anzeichen einer schweren Erkrankung übersehen werden. Beim geringsten Zweifel sollte man einen Arzt aufsuchen. Zu warnen ist vor den Empfehlungen von selbst ernannten Kräuterkundigen oder unkritischer Anwendung von Rezepturen aus Kräuterbüchern, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Hier sollte man sich besser auf den Rat des Apothekers verlassen, der kompetenter Arzneimittelfachmann ist.