Seelische Gesundheit - Psychotherapie, aber wie?

Wer psychotherapeutische Hilfe braucht, sieht sich einem kaum überschaubaren Dschungel gegenüber: Es gibt Psychiater und Psychotherapeuten, Psychologen und Heilpraktiker, und eine ebenso komplexe Liste mit möglichen Therapieformen.
Dazu gehören:
- Psychoanalyse / Analytische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Gesprächspsychotherapie
- Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie
- Gestalttherapie
- Psychodrama
- Systemische Therapie
Daneben gibt es noch eine Reihe von Mischformen, die jeder Therapeut individuell anwendet. Wer also aus dieser Vielfalt die passende Therapie und den passenden Therapeuten finden will, der sollte sich wenigstens an einigen Eckpunkten orientieren können.
Ein Gesetz als Anker
Seit dem 1. Januar 1999 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft, das den Titel "Psychotherapeut" gesetzlich schützt. Psychologischen Psychotherapeuten können damit eine Kassenzulassung erhalten, wenn sie staatliche Anerkennung als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut erhalten haben.
Grundsätzlich kann man drei Arten von Psychotherapeuten unterscheiden:
- Ärztliche Psychotherapeuten
- Psychologische Psychotherapeuten
- Andere Psychotherapeuten
Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten haben Medizin beziehungsweise Psychologie studiert und anschließend eine mehrjährige berufsbegleitende Weiterbildung absolviert, die dann in der Spezialisierung "Psychotherapie" mündet. Bei den Medizinern wird außerdem noch zwischen Psychotherapeuten und Psychiatern unterschieden. Ein Psychiater hat nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung, sondern kennt sich vor allem in der Behandlung schwerer Persönlichkeitsstörungen und Psychosen aus, die vielfach mit Medikamenten behandelt werden. Manche Psychiater haben jedoch auch eine psychotherapeutische Ausbildung und bieten selbst ambulante Psychotherapie an oder bilden Praxisgemeinschaften mit Psychotherapeuten. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird von privaten Therapieinstituten und -gesellschaften angeboten und durchgeführt. Damit der Therapeut eine Approbation und Kassenzulassung erwerben kann, muss das entsprechende Ausbildungsinstitut staatlich anerkannt sein.
Die Qualifikation ist entscheidend
Die dritte Gruppe von Psychotherapieanbietern bilden Psychologen mit anderen psychotherapeutischen Weiterbildungen als der zum Psychologischen Psychotherapeuten. Außerdem gibt es Heilpraktiker, die eine psychotherapeutische Ausbildung gemacht haben. Aber auch andere Berufsgruppen wie Pädagogen oder Sozialarbeiter können mit einer ensprechenden Zusatzausbildung psychotherapeutisch arbeiten. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich über die berufliche und speziell psychotherapeutische Ausbildung des jeweiligen Therapeuten zu informieren, bevor man eine Behandlung beginnt.
Ethische Grundsätze
Für Psychotherapeuten gelten bestimmte fachliche und ethische Regeln. Sie unterliegen einer strengen Schweigepflicht und müssen ihre therapeutische Arbeit durch Supervision, einer Art standesinternen Qualitätskontrolle, überprüfen lassen. Die Ansichten und Würde eines jeden Menschen, der sich ihnen anvertraut, muss geachtet und dessen Grenzen und Wertvorstellungen respektiert werden. Außerdem gibt es ein sogenanntes "Abstinenzgebot": Therapeuten sollen und dürfen keine privaten Beziehungen zum eigenen Nutzen mit ihren Patienten eingehen. Dieses Vorgehen behindert Fortgang und Erfolg der Therapie. In Zweifelsfall muss der Therapeut die Behandlung abbrechen und seinen Klienten an einen anderen Therapeuten verweisen.
Kostenübernahme
Psychotherapie ist wie jede Heilbehandlung in Deutschland eine Leistung der Krankenkasse. Der Patient kann jeden von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Psychotherapeuten seiner Wahl aufzusuchen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die drei kassenzugelassenen Verfahren Psychoanalytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Andere Therapieformen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Selbsterfahrung, persönliche Weiterentwicklung, Paartherapie und Eheberatung sind vom Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen. Auch die Beihilfe erstattet die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Die geltenden Regelungen entsprechen denen der Gesetzlichen Krankenversicherung, einige Details wie etwa bei den Stundenkontingenten sollten individuell erfragt werden.
Große Unterschiede bei privaten Krankenversicherungen
Im allgemeinen übernehmen auch die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Innerhalb der einzelnen Tarife der jeweiligen Versicherungen gibt es jedoch große Abweichungen, sodass sich ein detailliertes Gespräch mit der Versicherung vor Aufnahme einer Therapie empfiehlt. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Kostenübernahme über das Bundessozialhilfegesetz möglich.
Probe-Sitzungen sind möglich und sinnvoll
Wer eine Therapie in Anspruch nehmen möchte, sucht sich einen Therapeuten aus und nutzt die ersten Stunden zu gegenseitigen Kennenlernen. Der Therapeut erstellt in diesem Zeitraum die Diagnose und trifft eine vorläufige Entscheidung über die Indikation und die Prognose einer möglichen Behandlung. Psychotherapie wird ab der sechsten Sitzung, im Falle der Psychoanalytischen Psychotherapie ab der zehnten Sitzung als eine Antragsleistung gewährt. Das heißt, die Kasse übernimmt damit die Kosten nach Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit.
Wie geht es mir?
Ob der jeweilige Therapeut der richtige ist und mit welchem Verfahren er seinen Klienten behandeln möchte, sollte man in einem Vorgespräch und den Probe-Sitzungen austesten. Wer sich in Therapie begibt, erwartet Hilfe und Unterstützung. Gleichzeitig aber sollte man seine eigene Wahrnehmung nicht bei Eintritt in die Praxis abgeben, sondern für sich notieren:
- Ist mir der Therapeut sympatisch?
- Fühle ich mich in seiner Nähe, in der Praxis wohl?
- Ist die Praxis gut zugänglich für mich?
- Stimmen Entfernung, Zeitaufwand, Parkmöglichkeiten?
- Welche Vereinbarungen zur Kontaktaufnahme gibt es?
- Kann ich außerhalb der Sprechstundenzeiten anrufen?
Während des Gespräches läßt sich feststellen:
- Nimmt er sich Zeit für mein Anliegen? Antwortet er ausführlich auf meine Fragen?
- Welche Ausbildung hat er? Wo liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit?
- Hat er mit meinem Problem Erfahrung?
- Welche Form der Arbeit erwartet mich, und was erwartet er von mir? Gibt er sich und mir genügend Zeit, um kennen zu lernen?
- Wie lange dauert voraussichtlich die Therapie?
In den ersten Stunden sollte man überprüfen:
- Wie geht der Therapeut mit mir um?
- Fühle ich mich angenommen oder von ihm bedrängt?
- Wie reagiert er auf eventuelles Unwohlsein?
- Geht es mir nach den Sitzungen besser?
Abgesehen von einer psychoanalytischen Langzeittherapie, die auf Jahre angelegt ist, dauert eine psychotherapeutische Behandlung - je nach Schwere der Störung und dem methodischen Ansatz – in der Regel zwischen 20 und 100 Stunden.Wenn man sich also nach 10 - 20 Sitzungen nicht besser fühlt und keine positive Veränderung abzusehen ist, sollte man sich überlegen, ob Therapeut und Therapie stimmen.
Antragsverfahren
Ab der sechsten bzw. zehnten Sitzung muss eine Kostenzusage der Krankenkasse zur Abrechnung eingeholt werden. Der Klient muss einen Behandlungsantrag stellen. Der Antrag wird dann anonymisiert und mit einer fachlichen Begründung des Therapeuten ergänzt. Ein Gutachter der jeweiligen Krankenkasse prüft den Antrag. Außerdem wird ein Bericht des Hausarztes benötigt, der körperliche Ursachen für die Erkrankung ausschließt. Wie viele Sitzungen genehmigt werden, hängt vom jeweils vorgeschlagenen Therapieverfahren ab. Die Dauer einer einzelnen Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten. Die Fortsetzung einer Therapie muß in jedem Behandlungsabschnitt immer wieder neu begründet werden. Wer Fragen zu Therapeuten und Psychotherapie hat, findet Ansprechpartner nicht nur in den psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden sondern auch in den Landespsychotherapeutenkammern, die für die Entwicklung und die Einhaltung fachlicher und ethischer Normen zuständig sind.
Autor/Quelle: Susanne Köhler
