U7a: Eine Untersuchung mehr

Die Kassen zahlen eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder von 34 bis 36 Monaten.Eltern können ihre dreijährigen Kinder seit dem 1. Juli 2008 zusätzlich auf Kassenkosten vom Kinder- und Jugendarzt untersuchen lassen. Die neue sogenannte U7a-Untersuchung schließt eine Früherkennungslücke zwischen der U7, die für Zweijährige gedacht ist, und der U8, die im Alter von dreieinhalb bis vier Jahren in Anspruch genommen werden kann.
Was wird untersucht?
Die U7a dient unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen und deren Risikofaktoren. Es werden körperliche Untersuchungen durchgeführt, bei denen geprüft wird, ob die Entwicklung altersgemäß ist und ob Auffälligkeiten bestehen (Untersuchungen der Körpermaße, der Haut, der Bauch- und Brustorgane, der Wirbelsäule und von Nase, Mund und Ohren). Der Arzt oder die Ärztin kontrolliert, ob die Schutzimpfungen vollständig sind und ob Über- oder Untergewicht vorliegt. Zudem wird durch Fragen an die Eltern ermittelt, ob gehäuft Infektionen aufgetreten sind, das Sprachverständnis altersgemäß ist oder ob Auffälligkeiten im Verhalten beobachtet wurden, wie zum Beispiel ausgeprägte nächtliche Schlafstörungen.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder damit Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bis U9). Die beiden anschließenden Untersuchungen U10 und U11 werden nicht von allen Kassen übernommen. Die nächste "Kassenleistung“, die J1, wird erst wieder mit 12 bis 14 Jahren fällig.
Anmerkung zur Tabelle
Die Untersuchungen U10, U11 und J 2 werden nicht von allen Krankenkassen bezahlt. Die anderen sind Kassenleistungen.
Autor/Quelle: Quelle: pgk
