Andere Länder, andere Zeiten

Andere Länder, andere Zeiten

Welches Medikament im Urlaub zu welchem Zeitpunkt eingenommen werden muss, sollte ganz individuell vor der Reise mit dem Arzt besprochen werden. Generell kann man sagen, dass die Einnahme von Medikamenten wie Insulin, die immer an Mahlzeiten gekoppelt sind, unabhängig von der Zeitumstellung bleiben. Zu beachten ist allerdings, dass der Blutzuckerspiegel während eines langen Fluges öfter kontrolliert werden sollte. Verlängert sich der Tag für den Patienten, muss unter Umständen zusätzlich Insulin gespritzt werden.
Bei Medikamenten wie Antibiotika oder der schon erwähnten Antibabypille kommt es darauf an, einen bestimmten Wirkstoffspiegel im Körper konstant aufrecht zu erhalten. Deshalb sollte es immer im gleichen Abstand eingenommen werden. Bei Flugreisen Richtung Osten könnte deshalb nach Absprache mit dem behandelnden Arzt unter Umständen eine Dosis ausfallen, während in Richtung Westen eine zusätzliche Dosis eingeschoben werden müsste.

Andere Medikamente, wie zum Beispiel cortison-haltige Präparate, müssen der Empfindlichkeit des Organismus während des Tagesablaufs angepasst werden. Für diese Medikamente muss ein exakter Einnahmeplan erstellt werden, der die Zeitumstellung vor Ort mit der langsameren Umstellung der eigenen Biorhythmen in Einklang bringt. Reisemediziner berechnen dann eine "Anpassungsgeschwindigkeit" von zwei Stunden pro Tag. Folglich werden Medikamente bei Reisen ostwärts dann jeweils zwei Stunden früher, westwärts zwei Stunden später eingenommen bis der Einnahmezyklus wieder komplett ist.

 

Check-up und Bestätigung

Rund zwei Wochen vor Antritt der großen Reise sollten Patienten ihre entsprechenden Werte noch einmal überprüfen lassen. Dieser Zeitrahmen bietet in der Regel genug Spielraum für eine eventuelle Anpassung der Dosierung. Wer Spritzen, Kanülen und besonders starke Schmerzmittel mit in den Urlaub nehmen muss, der sollte ein Zertifikat mitnehmen, dass die Notwendigkeit der Medikamente bestätigt.

Die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommen - dazu gehören Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien – akzeptieren eine vom Arzt ausgefüllte und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung für eine Dauer von 30 Tagen. Damit kann der Arzt Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in ausreichender Menge verschreiben und die Präparate können als persönlicher Reisebedarf eingeführt werden.

Bei Reisen in andere Länder sollte man auf jeden Fall Informationen über die jeweiligen Botschaften einholen. Zertifikatsvordrucke sind als Download im Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter der Überschrift "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens" erhältlich.

 
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