Was macht die Ständige Impfkommission (STIKO)?

Impfungen sind von besonderer Bedeutung für die Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Bevölkerung. Wenn sich nämlich sehr viele Menschen impfen lassen, ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. In Deutschland besteht jedoch keine Impfpflicht.
Die ständige Impfkommission - abgekürzt STIKO besteht aus 16 Experten, die vom Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Diese treffen sich zweimal jährlich, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten zu beschäftigen und entsprechende Richtlinien herauszugeben. Ihren Sitz hat die STIKO am Robert Koch Institut in Berlin. Die Mitglieder der Kommission werden für jeweils 3 Jahre in ihre ehrenamtliche Tätigkeit berufen.

STIKO Empfehlungen

Die STIKO-Empfehlungen sind die wichtigste Informationsquelle für die impfenden Ärzte und spiegeln die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder.
Dabei wird zwischen zwei Impfungen unterschieden:

  • Standardimpfungen. Diese Impfungen, die von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen, bei jedem gemacht werden sollten, dienen dem individuellen Schutz und der Gesundheit der Bevölkerung. Zu den bekanntesten Standardimpfungen gehören Tetanus, Diphtherie und Polio.
  • Indikationsimpfungen für bestimmte Personengruppen mit erhöhter Gefährdung. Die Indikation kann sich auf berufliche Exposition, Infektionsgefährdung innerhalb von Risikogruppen, Kontakt mit einem Erreger oder Kontakt mit erkrankten Personen beziehen. Ein Beispiel ist die FSME-Impfung für Waldarbeiter zum Schutz vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis, die durch Zecken übertragen wird. Dazu gehören aber auch Reiseimpfungen, die aufgrund internationaler Vorschriften (Gelbfieber), nationaler Einreisebestimmungen vorgeschrieben sind oder zum persönlichen Schutz des Reisenden angewandt werden.

Impfempfehlungen sind Ländersache

Die Empfehlungen der STIKO dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre eigenen öffentlichen Impfempfehlungen. Rechtlich wirksam werden sie nämlich erst, wenn sie in den einzelnen Bundesländern von den obersten Landesgesundheitsbehörden in deren "öffentliche Empfehlungen" aufgenommen wurden. Welche Impfempfehlungen in Ihrem Bundesland gültig sind, erfahren Sie z. B. beim Gesundheitsamt.