Darf man Medikamente umtauschen?
Bei Nichtgefallen zurück? Was bei allen möglichen Erwerbsgütern geht, ist bei Medikamente absolut tabu. Denn wenn Medikamente einmal an den Käufer heraus gegeben wurden, darf der Apotheker sie nicht mehr verkaufen.
Hierbei handelt es sich aber keineswegs um eine Einschränkung des Services. Viel mehr um einen besonders hohen Sicherheitsstandard und eine Auflage an die Apotheken. Diese müssen nämlich garantieren, dass die Medikamente korrekt gelagert wurden.
Und das ist auch dann schon nicht mehr der Fall, wenn die Medikamente ungeöffnet und in Originalverpackung zurückgegeben werden. Der Apotheker muss die Medikamente in jedem Fall "entsorgen".
Aktualisiert: 04.07.2011
