zur Gattung der Sprossfaserpflanze Hanf gehörende Art, deren 1–2 m lange Bastfaserstränge u. ölreiche Samen vielseitig verwendbar sind. Außerdem ist C. indica reich an verschiedenen rauscherzeugenden Cannabinoiden mit dem Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser ist v.a. in den Triebspitzen (Marihuana) u. dem Harz (Haschisch) der weiblichen Pflanzen konzentriert u. wird als illegale, dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Rauschdroge konsumiert (überwiegend geraucht). Anw.: Derzeit wird diskutiert, ob sich der Indische Hanf zur med. Behandl. einsetzen lässt (Schmerzen, Glaukom). Der Industriehanf zur Flachs- u. Hanföl-Gewinnung kommt aufgrund seines nur geringen Gehalts an stimulierenden Cannabinoiden nicht als Rauschdroge in Frage. Trotzdem ist sein Anbau in Deutschland nur ausnahmsweise u. unter strenger Kontrolle gestattet. NW: THC führt zu leicht euphorischer Stimmung, Wahrnehmungsänderung, Halluzinationen, Steigerung von Appetit u. sexuell. Erregbarkeit. Keine körperliche, bei Dauergebrauch evtl. psych. Abhängigkeit. Das Stoffwechselprodukt wird im menschl. Körper lange gespeichert u. kann zu Halluzinationen ohne erneute Drogeneinnahme führen. Nachweis in Blut, Urin, Speichel (Chromatographie).