das „Pflaster“ als Arzneizubereitung zur äußerlichen Anw. Das sind – v.a. kommerziell hergestellte – Zubereitungen, bestehend aus auf textiles Material oder auf Folien aus Weichplastik aufgestrichenen Klebemassen; Letztere bestehen aus Kautschuk/Harz (= Collemplastrum; Klebekraft ist temperaturabhängig; Haltbarkeit gering; lichtempfindlich, hautreizend, nicht sterilisierbar) oder Polyacrylat (thermostabil, haltbar, lichtbeständig, reizarm, wasserfest, sterilisierbar). Unterschieden werden 1) Heftpflaster (zur Fixierung von Verbänden, Befestigung medizinischer Instrumente auf der Haut oder – in Verbindung mit Mullkompressen – als Wundschnellverbände), 2) medikamentöse Pflaster (enthalten zusätzlich Arzneistoffe; gehören daher nach dem Arzneimittelgesetz nicht zu den Verbandstoffen, sondern zu den fiktiven Arzneimitteln; z.B. als Rheumapflaster, Hühneraugenpflaster, Zugpflaster), 3) Spezialpflaster (Okklusivpflaster, Testpflaster, Wundnahtpflaster, Sprühpflaster sowie als Grundlage für transdermale therapeutische Systeme [TTS]).