Herztransplantation: a) orthotope Herztransplantation. Die Lage der Anastomosen zwischen Transplantat u. Aorta sowie Pulmonalis ist gut erkennbar. Die Anastomose der beiden Vorhöfe mit verbliebenem Vorhofgewebe des Transplantatempfängers ist gestrichelt eingezeichnet; b) heterotope Herztransplantation. Das Herz des Spenders wird im Huckepackverfahren in die rechte Thoraxhälfte des Empfängers transplantiert. [38] [413]
© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.


der operative Ersatz eines geschädigten Herzens durch das Herz eines verstorbenen Spenders. Mit einer 5-Jahres-Überlebensrate von 75% (1999) ist die H. inzwischen aus dem Versuchsstadium herausgetreten u. gilt bei entsprechender Indikation als etabliertes Therapieverfahren. Geschichte: Erfolgreiche Versuche der H. beim Tier wurden bereits Anfang dieses Jahrhunderts durch Carrel (Frankreich) u. Guthrie (USA) durchgeführt, später durch Mann (USA) u. Mitarbeiter, der auch als Erster die Abstoßungsreaktion beschrieb (s.u.). Diese Experimente galten weniger einer Anw. beim Menschen als der Erprobung bestimmter Gefäßnahttechniken bzw. der Wirkung von Hormonen am isolierten Herzen. Bahnbrechende Versuche erfolgten später durch Shumway u. Lower 1960 (Stanford, USA). Ohne immunsuppressive Therapie erreichten sie beim Hund nach H. Überlebenszeiten von 21 Tagen. 1967 nahm Ch. Barnard (Kapstadt, Südafrika) die erste H. beim Menschen vor. Barnards erster Patient überlebte den Eingriff 18 Tage, der zweite 21/2 Jahre. Nach Weiterentwicklung der immunsuppressiven Therapie, vor allem nach Einführung des Antilymphozytenserums (ALS) u. später des Ciclosporins stiegen die Überlebenszeiten, die Zahl der Transplantationen nahm sprunghaft zu. Weltweit wurden zwischen 1967 u. 1995 35 956 Herztransplantationen durchgeführt. In der BRD werden jährlich ca. 500–600 Herzen transplantiert. Die erste H. in der BRD nahmen 1968 Klinner u. Sebening vor. Ind. u. Kontraind.: Hauptindikation der H. ist das Finalstadium der dilatativen Kardiomyopathie, an zweiter Stelle steht die koronare Herzkrankheit mit arteriosklerotischen Wandveränderungen aller drei Koronargefäßstämme, aber auch bei schweren, operativ nicht korrigierbaren Herzfehlern kommt eine H. in Frage. Kontraindikationen sind neben schweren Allgemeinerkrankungen (auch Infektionskrankheiten) u. malignen Tumoren im Endstadium die kardiale Kachexie u. ein fixierter pulmonaler Hochdruck. Ein Alter von über 60 Jahren gilt heute nicht mehr als absolute Grenze, erhebliche psychosoziale Probleme können, müssen aber kein Hindernis für eine H. sein. Spenderauswahl: In Frage kommen v.a. Verletzte mit tödlichem Schädel-Hirn-Trauma ohne schwere Schädigung eines oder mehrerer Organsysteme. Die Kreislaufverhältnisse sollten ohne medikamentöse Unterstützung stabil sein, das Alter möglichst nicht über 40 Jahren liegen. Blutgruppengleichheit u. negativer Zytotoxizitätstest sind zwingend. Explantation: Kriterium für die Entnahme eines Spenderherzens ist zuallererst die sichere Todesfeststellung des Spenders. Voraussetzung für eine solche Untersuchung ist in der BRD das Vorliegen eines Organspenderausweises bzw. das Einverständnis der Angehörigen des Verstorbenen. Die Todesfeststellung erfolgt durch zwei Ärzte, die in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zum transplantierenden Herzchirurgen(team) stehen dürfen. Einer der beiden Ärzte muss über eine mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin verfügen. Der Tod des Patienten gilt als sicher, wenn der Hirntod mit objektiven Mitteln (EEG etc.) festgestellt ist. I.d.R. wird noch unter maschineller Beatmung des Hirntoten das Spenderherz entnommen. Bei der Explantation ist besonders auf die Mitnahme des Sinusknotens als erregungsbildendem Zentrum zu achten. Anschließend wird das Spenderherz mit kalter, kardioplegischer („herzlähmender“) Lösung (4 °C) durchgespült u. in kalter steriler Lösung konserviert.