die eine Vita minima beweisenden bzw. den scheinbar eingetretenen Tod widerlegenden Symptome, z.B. vorhandene Atmung (Beschlagen des vor Mund u. Nase gebrachten Spiegels, Seifenschaumbewegung), Abwehrbewegungen, Rötung u. Blasenbildung der Haut bei starker Reizung, Aufleuchten der Konjunktiven u. Schleimhäute unter Quarzlicht bis 30 Min. nach i.v. Injektion einer Fluorescein-Lsg., positives EKG (u. EEG), Blutung aus eröffneten venösen Stauungsgefäßen oder abgeschnürtem Finger, Nichtausgleich der Körpertemperatur mit der der Umgebung, Sichtbarbleiben der Netzhautarterien, positiver Pupillen- u. Kornealreflex. S.a. Todeszeichen.