vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte u. Krankenkassen festgelegte Richtlinien über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen u. den Umfang der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft u. nach der Geburt des Kindes. Dazu zählen regelmäßige Termine zur Schwangerenvorsorge mit Tast-, Blut- u. Urinuntersuchungen, Messung des Blutdrucks, die Kontrolle der kindlichen Herztöne, Feststellung der Kindslage sowie Ultraschalluntersuchungen. Von Bedeutung sind des Weiteren serologische Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung einer Rhesusinkompatibilität. Darüber hinaus sehen die M. auch die umfassende Beratung der Schwangeren (z.B. Ernährung, Aufklärung über Einfluss von Noxen auf das Kind etc.) u. der Wöchnerin (z.B. Säuglingsnahrung, Pflege) vor. Die Abstände der Untersuchungen bzw. Beratungen sind im Mutterpass festgelegt.