| maximal zulässige effektive Dosis (mSv proJahr) | Personendosismessung (nach §§ 62, 63 StrlSchV u. § 35 RöV) | ärztliche Untersuchung (nach § 67 StrlSchV u. § 37 RöV) | Belehrung (nach § 39 StrlSchV u. § 36 RöV) |
beruflich strahlenexponierte Personen |
Kategorie A | 501 | ja2 | jährlich | halbjährlich |
Kategorie B | 151 | ja2 | nein3 | halbjährlich |
nicht beruflich strahlenexponierte Personen |
gelegentlicher Aufenthalt im Kontrollbereich | 5 | ja | nein | ja |
Auszubildende im Kontrollbereich | 5 | ja | nein | ja |
Aufenthalt im betrieblichen Überwachungsbereich | 5 | nein | nein | nein4 |
Personen im außerbetrieblichen Überwachungsbereich | 1,5 | nein | nein | nein4 |
allgemeines Staatsgebiet | 0,3 | | | |
1Dabei darf eine Lebensaltersdosis von 400 mSv nicht überschritten werden. Bei Frauen im gebärfähigen Alter gilt als weitere Einschränkung eine Körperdosis von maximal 5 mSv pro Monat. Außerdem darf die in zwei aufeinander folgenden Monaten akkumulierte effektive Dosis die Hälfte der maximal zulässigen effektiven Dosis pro Jahr nicht überschreiten. 2Auf Verlangen ist den zu überwachenden Personen ein jederzeit ablesbares Stabdosimeter zur Verfügung zu stellen. 3Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit ist nur notwendig, wenn mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird. 4Gilt nicht, wenn für die Tätigkeit eine Genehmigung erteilt werden muss. |
Strahlenschutz: Überwachung u. Auflagen für beruflich u. nicht beruflich strahlenexponierte Personen. [260]
© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.
alle Voraussetzungen u. Maßnahmen zum Schutz von Einzelpersonen u. der Allgemeinheit vor Schäden an Leben, Gesundheit u. Sachgütern durch die Wirkung ionisierender Strahlung. In Deutschland für den Bereich Medizin geregelt v.a. durch die Röntgen- u. Strahlenschutzverordnung. – Umfasst gerätetechnische Vorrichtungen (z.B. Schutzgehäuse für Strahler; Blenden, Filter), die Dosis begrenzende oder anzeigende Vorrichtungen, bautechnische Vorkehrungen (ortsfeste Schutzwände, Tresore, Warnvorrichtungen), organisatorische Maßnahmen (Aufenthalts- u. Tätigkeitsverbote u. -beschränkungen), ortsfestes u. veränderliches Zubehör (z.B. Strahlenschirme, Arbeitstische), Schutzkleidung (Mäntel, Schürzen, Handschuhe; Gonadenabdeckung), Transportbehälter u. Greifwerkzeuge für radioaktives Material. S.a. Tab., Strahlenschutzbereiche.