Komplementärmedizin

Komplementär|medizin
Sammelbegriff naturheilkundlich orientierter Heilverfahren; zu unterscheiden ist die ärztliche K. nach den Standards (ärztlich-)wissenschaftlicher Fachgesellschaften von den Therapien durch Heilpraktiker u. der Volksmedizin. Unter Letzteren verstehen die Ärztekammern alle Behandlungsverfahren, die als wissenschaftlich nicht anerkannt gelten. In der deutschen Gesetzgebung wird auch von „Methoden der besonderen Therapierichtungen“ gesprochen. Die Synthese ärztlich bewährter Methoden der K. wird in der Regulationsmedizin gelehrt. In der Schweiz ist die K. ein exakt definierter Begriff, seitdem dieser Behandlungszweig per Volksinitiative Bestandteil der offiziellen Medizin ist und an der Universität Bern ein Lehrstuhl für K. eingerichtet wurde. Hier werden unter dem Begriff K. Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie nach Huneke, Traditionelle Chinesische Medizin u. Akupunktur zusammengefasst.