Hepatitis A- und B-Impfung in den Arm
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Wer übernimmt die Kosten für die Hepatitis A- und B-Impfung?

Von: Annalena Armoneit
Letzte Aktualisierung: 29.06.2020 - 14:31 Uhr

Gegen die Viren Hepatitis A und B kann man sich durch eine Impfung schützen. Hier finden Sie alle Informationen über Risikogruppen, den Ablauf der Impfung, mögliche Nebenwirkungen sowie entstehende Kosten, die in vielen Fällen von den Krankenkassen übernommen werden.

Was ist Hepatitis?

Hepatitis A und B sind Erkrankungen der Leber, die teils langfristige Schäden am Körper verursachen können. Hepatitis B ist dabei die "gefährlichere" der beiden Varianten. Die Virusinfektion zählt zu den am weitesten verbreitetsten der Welt und kann bei einem chronischen Krankheitsverlauf die Leber komplett zerstören.

Der Erreger kann über Blut- oder andere Körperflüssigkeiten in den Organismus gelangen. Das Virus kann nicht mehr vollständig aus dem Körper entfernt werden, weshalb eine Impfung die wichtigste und beste Vorbeugungsmaßnahme gegen Hepatitis B darstellt.

Hepatitis A verläuft in der Regel weniger schädigend als Hepatitis B, wodurch die Leber meist keine bleibenden Schäden von der Erkrankung trägt. Jedoch bricht Hepatitis A erst innerhalb von 15 bis 55 Tagen aus. So ist eine unbewusste Ansteckung von anderen Personen sehr wahrscheinlich. Hepatitis A wird per Kontakt- und Schmierinfektion übertragen.

Impfung gegen Hepatitis

Die Hepatitis-Impfungen erfolgen in der Regel als Grundimmunisierungen und können danach bei Bedarf alle zehn Jahre erneuert werden. Man geht sogar davon aus, dass der Schutz mindestens zehn bis zwölf Jahre anhält und eine Auffrischung nach der Grundimmunisierung ohne erhöhtes Expositionsrisiko nicht notwendig ist.

Eine Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B ist in Deutschland möglich. Aber es kann auch gegen beide Krankheiten separat geimpft werden.

Dabei wird ein sogenannter Totimpfstoff injiziert. Dieser heißt so, weil das Virus nur noch in Teilen vorhanden ist und daher nicht mehr übertragen werden kann. Die Antikörper werden im Körper aber trotzdem gebildet. Die Impfungen werden in der Regel von einem Arzt verabreicht.

Wann ist eine Hepatitis-B-Impfung notwendig?

Impfen lassen sollten sich vor allem Risikogruppen. Ob eine Impfung gegen Hepatitis B für Sie empfehlenswert ist, hängt davon ab, ob eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften auf Sie zutrifft:

  • Sie haben beruflich bedingt Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, beispielsweise bei medizinischen Angestellten, Pflegepersonal, Sozialarbeitern, Polizisten oder Gefängnispersonal.
  • Sie haben beruflich oder privat Kontakt mit an Hepatitis erkrankten Personen, auch im weiteren Bekanntenkreis (zum Beispiel Kindergarten, Sportverein) oder wohnen oder arbeiten in einer Gemeinschaftsunterkunft (zum Beispiel Pflegeheim, Psychiatrie, Gefängnis).
  • Sie haben eine Immunschwäche.
  • Sie sind HIV-positiv.
  • Es besteht bei Ihnen eine erhöhte Infektionsgefahr durch das Sexualverhalten, zum Beispiel häufig wechselnde Geschlechtspartner.
  • Sie sind Drogenkonsument.
  • Sie haben als Kind keine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B erfahren.
  • Sie halten sich in naher Zukunft im Ausland auf: Risikogebiete sind unter anderem Australien, Zentralafrika und Südostasien.

Seit 1995 werden Neugeborene in Deutschland grundimmunisiert gegen Hepatitis B. Die Wirkung der Impfung hält bis ins Erwachsenenalter an und kann bei Bedarf alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Hepatitis A: Risikogruppen

Eine Impfung gegen Hepatitis A wird Ihnen empfohlen, wenn Sie einer der folgenden Risikogruppen angehören:

  • Es besteht bei Ihnen bereits eine chronische Erkrankung der Leber.
  • Sie bekommen regelmäßig Blut- oder Blutbestandteile injiziert.
  • Aufgrund Ihres Sexualverhaltens besteht bei Ihnen eine erhöhte Infektionsgefahr.
  • Sie wohnen in einer Einrichtung für Menschen mit Verhaltensstörungen oder Zerebralschädigung, beispielsweise in einer psychiatrischen Einrichtung.
  • Sie arbeiten im Gesundheitsdienst (einschließlich Labortätigkeiten) oder in einer Gemeinschaftseinrichtung (etwa in Kindertagesstätten, Behindertenwerkstätten etc.).
  • Sie haben beruflich bedingt Kontakt mit Abwasser, etwa in einem Klärwerk oder bei Tätigkeiten in der Kanalisation.
  • Sie planen eine Reise in eine gefährdete Region: Naher und Mittlerer Osten, Türkei und Asien, Afrika und der Mittelmeerraum gelten als Risikogebiete.

Wie läuft die Impfung ab?

Bei einer Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B sind in der Regel drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erhalten. Dabei wird die erste Impfung mit circa vier Wochen Abstand vor der zweiten Impfung und sechs Monaten Abstand vor der dritten Impfung durchgeführt. Nach der zweiten Impfung bilden sich die Antikörper. Beim dritten Mal wird der mindestens zehn bis zwölf Jahre andauernde Schutz erreicht.

Etwa vier bis acht Wochen nach der letzten Impfung wird das Blut untersucht. Werden Antikörper gefunden, so ist die Hepatitis-Impfung planmäßig verlaufen. Befinden sich keine oder zu wenig Antikörper im Körper, so muss zum vierten Mal geimpft werden.

Natürlich können beide Impfungen auch getrennt voneinander durchgeführt werden. Für die Hepatitis A Impfung benötigt man nur zwei Impfungen, um grundimmunisiert zu sein.

Non- und Low-Responder bei der Hepatitis-Impfung

Der Erfolg beziehungsweise die Bildung von Antikörpern bei einer Hepatitis-Impfung kann vom Alter, dem Geschlecht, bereits bestehenden Erkrankungen oder anderen Faktoren wie beispielsweise der Genetik abhängen.

Ungefähr fünf Prozent aller geimpften Personen bilden nach der Impfung keine oder zu wenige Antikörper. Bei diesen Personen spricht man dann von sogenannten Non- beziehungsweise Low-Responder. Bei Letzteren wird empfohlen, im Abstand von vier bis acht Wochen bis zu drei Mal erneut zu impfen, bei Non-Respondern gibt es verschiedene diskutierte Strategien.

Die Impfung bei Säuglingen

Der Hepatitis B-Impfstoff wird in der Regel im Kleinkind- beziehungsweise Säuglingsalter injiziert. Die Impfung erfordert drei Sitzungen. Laut der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen werden Babys im Alter von zwei, vier und elf bis 14 Monaten gegen Hepatitis B grundimmunisiert. Je nach Impfschema kann noch eine weitere Impfung im Alter von drei Monaten erforderlich sein.

Gibt es Nebenwirkungen durch die Impfung?

Die Injektion erfolgt in den meisten Fällen in den Muskel des Oberarms. Der Impfstoff gilt als gut verträglich. Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Probleme, Müdigkeit sowie Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle sind aber bis zwei Tage nach der Impfung möglich.

Was kostet die Hepatitis-Impfung?

Pro Hepatitis A-Impfung ist mit etwa 50,- bis 65,- Euro zu rechnen. Bei einer Grundimmunisierung mit zwei Injektionen sind das etwa 100,- bis 130,- Euro.

Eine Hepatitis B-Impfung ist etwas teurer mit 50,- bis 70,- Euro pro Injektion. Eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen (bei einem Erwachsenen) kostet also etwa 150,- bis 210,- Euro. Da die meisten Erwachsenen aber bereits als Kind gegen Hepatitis B geimpft wurden, wird hier in der Regel nur eine Auffrischimpfung berechnet.

Bei einer kombinierten Impfung gegen beide Hepatitis-Formen (A und B) sind etwa 180,- bis 240,- Euro für die Grundimmunisierung zu zahlen.

Zu den genannten Preisen kommen je nach Arztpraxis noch Gebühren für die Beratung und das Arzt- beziehungsweise Schwesternhonorar. Hier sollten Sie mit etwa bis zu 40 Euro rechnen.

Wer zahlt die Impfung?

Grundlegend kann man sagen, dass bei Kindern unter 18 Jahren die Hepatitis B-Impfung von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und dringend empfohlen wird. Die Hepatitis A-Impfung bei Kindern wird je nach Situation (zum Beispiel Auslandsaufenthalt, Kontakt mit Risikogruppe etc.) von den Kassen getragen.

Die Impfungen gegen das Hepatitis-Virus werden bei Erwachsenen als Indikationsimpfungen gehandhabt. Das bedeutet: Die Hepatitis A- und B-Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen und unter bestimmten Bedingungen empfohlen und hier von der Krankenkasse bezahlt. Gehören Sie nicht zu solch einer Risikogruppe, müssen Sie die Impfung selbst bezahlen.

Soll die Hepatitis-Impfung als Reiseimpfung durchgeführt werden, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall, ob eine Gefährdung besteht und die Kosten somit übernommen werden.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Impfung bezahlt, wenn berufsbedingt eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, mit dem Erreger in Kontakt zu kommen. Das ist der Fall in allen Berufen, die mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, wie Pflegepersonal, Laboranten, Arbeiter im Klärwerk, Pathologen. Hier kann der Arbeitgeber für die Hepatitis A- und/oder B-Impfung aufkommen.

Sind Sie sich durch Ihre berufliche und private Situation nicht ganz sicher, ob und zu welcher Risikogruppe Sie gehören, so fragen Sie in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse und anschließend Ihrem Arbeitgeber nach, ob eine Kostenübernahme für Sie infrage kommt.