Arzt mit Paxlovid
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Paxlovid®: Wirkstoff & Nebenwirkungen

Von: Alexandra Maul (News-Redakteurin), Jasmin Rauch (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 31.10.2022 - 15:47 Uhr

Hohe Inzidenzen, die äußerst ansteckende Omikron-Variante und stagnierende Impfquoten: Das Coronavirus spielt im Alltag immer noch eine große Rolle. Besonders Ungeimpfte und Personen aus Risikogruppen sind durch COVID-19 weiterhin gefährdet. Das Corona-Medikament Paxlovid® des Herstellers Pfizer soll das Risiko von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen um 89 Prozent minimieren. Das Besondere: Es kann bei nachgewiesener Infektion zur Vorbeugung eines schweren Verlaufs und zu Hause in Tablettenform eingenommen werden. Auf welchem Wirkstoff basiert Paxlovid®, für wen ist das Medikament zugelassen, kann man es kaufen und welche Nebenwirkungen treten bei der Einnahme auf?

Paxlovid® – welcher Wirkstoff kommt zum Einsatz?

Der Hauptwirkstoff der Pille gegen Corona ist Nirmatrelvir (Entwicklungsname PF-07321332), welches zusammen mit dem antiviralen Wirkstoff Ritonavir verabreicht wird. Ritonavir ist bereits in der HIV-Therapie im Einsatz und hemmt den schnellen Abbau von Nirmatrelvir im Körper.

Bei Nirmatrelvir handelt es sich um einen Proteasehemmer. Das heißt, dieser Inhaltsstoff soll die Aktivität von eiweißspaltenden Enzymen unterbinden, welche die Stoffwechselprozesse der Zellen beschleunigen. Der Wirkstoff soll also das Enzym blockieren, welches das Coronavirus zur Vermehrung im Körper benötigt.

Eine ausführliche Auflistung aller Inhaltsstoffe von Paxlovid® ist im Beipackzettel enthalten.

Studie zeigt hohe Wirksamkeit des Corona-Medikaments

Insgesamt wurde die Zulassungsstudie mit circa 2.200 Personen durchgeführt, bei denen innerhalb der letzten fünf Tage eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden konnte und die wenigstens an einem Krankheitssymptom litten. Die Teilnehmenden erfüllten zudem mindestens einen Risikofaktor für einen schweren Verlauf und bekamen in dieser frühen Erkrankungsphase entweder das Medikament oder ein Placebo verabreicht.

Eine frühe Zwischenauswertung aufgrund hoher Erfolgsquoten zeigte bereits eine deutliche Wirksamkeit des Medikaments. Lediglich drei von 389 Teilnehmenden (0,8 Prozent), welche innerhalb der ersten drei Tage mit Paxlovid® behandelt wurden, mussten hospitalisiert werden oder starben an der Infektion. In der Placebogruppe hingegen waren es 27 von 385 Teilnehmenden (7 Prozent).

Die Forschenden berechneten aufgrund der positiven Studienergebnisse eine Wirksamkeit des Corona-Medikaments von 89 Prozent, sofern Paxlovid® innerhalb der ersten drei Tage nach Beginn der Symptome eingenommen wird. Ersten Laboruntersuchungen zufolge soll das Medikament auch gegen die Omikron-Variante wirken.

Zulassung: Wer darf Paxlovid® anwenden?

Die bedingte Zulassung von Paxlovid® durch die EMA erfolgte im Januar 2022. Seit Februar 2022 ist Paxlovid® in Deutschland verfügbar. Aktuell darf das Medikament bei Personen ab 18 Jahren eingesetzt werden, die noch nicht künstlich beatmet werden und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Verlauf von COVID-19 zu erleiden. Dies betrifft beispielsweise Personen in höherem Alter oder mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Übergewicht oder einer Herz- oder Lungenerkrankung.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt die Anwendung vor allem bei Betroffenen, die keine oder nur milde Symptome zeigen und die nicht oder nur unvollständig geimpft sind, zugleich aber einen oder mehrere Risikofaktoren für einen schweren Verlauf aufweisen. Auch bei solchen Betroffenen, bei denen ein hohes Risiko für ein Impfversagen besteht, wird der Einsatz empfohlen. In Erwägung gezogen werden sollte die Anwendung bei vollständig geimpften Personen mit einem komplexen Risikoprofil.

Einnahme der Tabletten: Was ist zu beachten?

Paxlovid® setzt sich aus drei Tabletten zusammen:

  • zwei Tabletten mit je 150 Milligramm Nirmatrelvir
  • eine Tablette mit 100 Milligramm Ritonavir

Es müssen gleichzeitig jeweils alle drei Tabletten zusammen eingenommen werden. Die Einnahme erfolgt zweimal täglich (morgens und abends, in einem Abstand von zwölf Stunden) über eine Dauer von fünf Tagen.

Mit der Einnahme der ersten Dosis sollte nach Möglichkeit innerhalb der ersten fünf Tage nach Bestätigung der COVID-19-Infektion (durch einen positiven PCR- oder Antigen-Test) begonnen werden. Die Einnahme kann zu Hause erfolgen, solange aus medizinischer Sicht keine Gründe für einen Krankenhausaufenthalt vorliegen.

Paxlovid®: Nebenwirkungen sind gering

Laut Angaben des Herstellers Pfizer ist das Medikament allgemein gut verträglich. Auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bestätigt diese Einschätzung.

Folgende Nebenwirkungen traten häufig, also in mehr als einem, aber weniger als zehn Prozent der Fälle auf:

Darüber hinaus kam es gelegentlich zu Bauchschmerzen sowie selten zu Unwohlsein. Weitere Nebenwirkungen von Paxlovid® sind bisher nicht bekannt.

Wer sollte Paxlovid® nicht einnehmen?

Es gibt einige Medikamente und bestehende Erkrankungen, bei denen vor der Einnahme von Paxlovid® ärztliche Rücksprache gehalten werden sollte. So sollte das Medikament bei bestehender Niereninsuffizienz – je nach Stadium der Erkrankung – in der Dosierung angepasst oder, bei einer schweren Nierenfunktionsstörung, nicht angewendet werden. Auch bei schweren Lebererkrankungen sollte auf den Einsatz von Paxlovid® verzichtet werden. Liegt eine nicht kontrollierte HIV-Infektion vor, kann die Einnahme des Corona-Medikaments gegebenenfalls eine Resistenz gegenüber bestimmten HIV-Protease-Inhibitoren auslösen, die zur Behandlung des HI-Virus eingesetzt werden.

Wie bei anderen Medikamenten auch, sollte Paxlovid® nicht eingenommen werden, wenn eine Allergie gegen einen der Inhaltstoffe vorliegt.

Paxlovid® in Schwangerschaft und Stillzeit

Von der Anwendung von Paxlovid® in der Schwangerschaft wird abgeraten, es sei denn, der gesundheitliche Zustand der Betroffenen macht den Einsatz des Medikaments unumgänglich. Zu den Auswirkungen des Mittels in der Schwangerschaft liegen bisher keine Daten vor. Zum Einsatz der einzelnen Wirkstoffe, die in Paxlovid® enthalten sind, gibt es allerdings bereits Studienergebnisse.

Für den Wirkstoff Nirmatrelvir liegen Daten aus Tierversuchen an Ratten und Kaninchen vor. Bei diesen Untersuchungen konnten, bis auf ein verringertes Körpergewicht des Fötus, keine Auswirkungen durch die Einnahme festgestellt werden. Inwieweit sich diese Ergebnisse auf den Menschen übertragen lassen, ist aber noch offen.

Zur Einnahme von Ritonavir in der Schwangerschaft liegen Daten von Untersuchungen mit Menschen vor. Diese zeigten keine Auswirkungen auf den Fötus.

Ob Nirmatrelvir in die Muttermilch übergehen kann, ist bisher nicht bekannt, bei Ritonavir weisen einzelne Daten daraufhin. Um gesundheitliche Risiken für den Säugling auszuschließen, sollte Paxlovid® in der Stillzeit also nicht angewendet werden. Alternativ sollte das Stillen während der Einnahme sowie für einen Zeitraum von einer Woche nach Beendigung der Einnahme unterbrochen werden.

Wechselwirkungen mit Medikamenten

Bei einigen Medikamenten kann es gegebenenfalls zu Wechselwirkungen mit Paxlovid® kommen, die die Wirkung des Medikaments beeinflussen oder schwere Nebenwirkungen auslösen können.

Zu den entsprechenden Medikamenten gehören unter anderem:

  • Medikamente zur Krebstherapie (Venetoclax und Neratinib)
  • Mittel zur Behandlung von Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen (unter anderem Dronedaron und Bepridil)
  • Fusidinsäure und Rifampicin zur Behandlung bakterieller Infektionen
  • bestimmte Allergiemittel (Terfenadin, Astemizol)
  • Präparate mit Johanniskraut
  • Medikamente zur Behandlung von Schlaf- und Angststörungen (beispielsweise Diazepam, Flurazepam)

Eine vollständige Liste ist im Beipackzettel aufgeführt. Informieren Sie Ihre*n behandelnden Ärztin*Arzt in jedem Fall vor der Einnahme von Paxlovid® über vorhandene Vorerkrankungen oder eingenommene Medikamente.

Kann man Paxlovid® kaufen?

Man kann Paxlovid® nicht einfach kaufen. Das Medikament ist apothekenpflichtig und muss ärztlich verschrieben werden. Der*die behandelnde Arzt*Ärztin wird zunächst ein Patientengespräch (Anamnese) führen und dann – nach einer Nutzen-Risiken-Abwägung – das Medikament verschreiben. Zur Verschreibung benötigt wird zudem der Nachweis über eine Infektion mit COVID-19. Dazu ist auch ein positiver Antigen-Schnelltest ausreichend.

Bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung kann das Medikament in der Apotheke abgeholt werden. Zunächst durften Apotheken maximal zwei Packungen Paxlovid® vorrätig haben. Diese Regel wurde aber am 29. Juni 2022 außer Kraft gesetzt.

Alternativ haben Hausärzte*Hausärztinnen seit dem 19. August 2022 die Möglichkeit, betroffenen Personen das Medikament direkt in ihrer Praxis auszuhändigen. Damit will das Bundesministerium für Gesundheit die Hürden für die Nutzung von Paxlovid® herabsetzen. In hausärztlichen Praxen dürfen bis zu fünf Packungen Paxlovid® auf Vorrat gelagert werden.

Die Kosten (der Preis für eine Packung Paxlovid® beträgt etwa 500 Euro) werden durch das Bundesamt für soziale Sicherung übernommen.

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