Irisdiagnostik - Kritische Betrachtung
Berechtigte Kritik der Schulmedizin
Unter Schulmedizinern findet die Irisdiagnostik keine Anhänger. Ganz im Gegenteil weisen Ärzte und Wissenschaftler immer wieder darauf hin, das bereits die Idee, die der Irisdiagnostik zugrunde liegt, völlig falsch ist und jeder wissenschaftlichen Basis entbehrt. Es gibt keine Nervenbahnen, die den ganzen Körper mit der Iris verbinden.
Farbflecken und unterschiedliche Strukturen, die in der Irisdiagnostik von vermeintlicher Bedeutung sind, sind normale Variationen der gesunden Iris und keine eigenständigen Krankheitszeichen. Natürlich gibt es zahlreiche krankhafte Veränderungen der Iris. Dazu gehören angeborene "Löcher" in der Iris , die so genannten Iriskolomben, ebenso wie bösartige Tumore der Iris. Diese Veränderungen sind aber eigenständig und keine Zeichen für Veränderungen anderer Organe.
Der zweite große Kritikpunkt der Schulmediziner liegt in der Zuordnung der Körperhälften zur Iris. Eine direkte Abbildung des Organismus auf der Iris ist schon deshalb nicht möglich, weil sich die Nervenbahnen des Rückenmarks nach dem Eintritt ins Gehirn überschneiden und damit genau spiegelverkehrt laufen. Die Behauptung der Irisdiagnostiker, die rechte Körperhälfte projiziere sich auf die rechte Iris, die linke Körperhälfte auf die linke Iris, hat somit keine anatomische Grundlage.
Warnungen des wissenschaftlichen Beirats
Kritik an der Irisdiagnostik gibt es auch deshalb, weil die diagnostischen Grundlagen nicht einheitlich sind und sich in wiederholten Versuchen die Vertreter der unterschiedlichen irisdiagnostischen Lehrmeinungen bei gleichen Patienten zu sehr unterschiedlichen Diagnosen kamen. Die Positionen der Organe finden sich auf den 20 verschiedenen Iriskarten, die zur Diagnose im Umlauf sind, jeweils an unterschiedlichen Stellen.
Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer warnt deshalb vor diesem Verfahren und die Variante der Pupillendiagnostik, weil Fehldiagnosen wahrscheinlich sind. Mehr noch: Es gibt eine Reihe von gerichtlich belegten Fällen, in denen Fehldiagnosen durch Irisdiagnostik zum Tod des Patienten geführt haben. Auch die Krankenkassen unterstützen dieses diagnostische Verfahren nicht: Unisono sind sie der Meinung, dass die Gemeinschaft der Versicherten nicht mit den Kosten für ein Verfahren belastet werden soll, das nachweislich keine Aussagen über den Gesundheitszustand zulässt.
Autor/Quelle: Susanne Köhler


