Geflügelpest

Das Risiko, sich mit dem Geflügelpest-Virus durch erkranktes Geflügel zu infizieren, ist - laut Informationen des Robert-Koch-Instituts - für Menschen sehr gering, sollte aufgrund der Beobachtungen in den Niederlanden im Jahr 2003 bei einem erneuten Auftreten der Geflügelpest aber ernst genommen werden. Dort waren über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus an Bindehautentzündungen oder in Einzelfällen an grippeähnlichen Symptomen erkrankt. Ein Tierarzt starb an der Erkrankung. Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es allerdings keinen Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit Neuraminidase-Hemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr 2003 sind in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen ist es nicht zu einer Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen.

Geflügelpest bei Tieren

Die Krankheit ist eine besonders schwer verlaufende Form der so genannten Aviären Influenza, auch Vogelgrippe genannt. Die erkrankten Tiere - vor allem Hühner und Puten, aber auch Wildvögel - sterben innerhalb weniger Tage an der hochansteckenden Krankheit. Die Erreger werden von den erkrankten Tieren mit Kot, Speichel oder Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt dadurch bedingt nicht nur über den direkten Kontakt, sondern auch über infizierte Transportkisten, Eierkartons oder Fahrzeuge.
Menschen können den Erreger mit Schuhen oder Kleidung weitertragen.

Empfehlungen für Personen mit engem Kontakt zu erkrankten Tieren

Personen mit engem Kontakt zu erkrankten Tieren müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierzu gehören Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille. Außerdem kann bei gefährdeten Personen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidase-Hemmern durchgeführt werden.
Eine Influenza-Schutzimpfung mit dem jeweils aktuellen humanen Impfstoff wird bei nicht geimpften Personen durchgeführt, die möglicherweise Kontakt mit erkrankten Tieren hatten. Dies soll eine Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein neues, für Menschen gefährlicheres Virus entsteht.
Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor.
Quelle: Robert Koch Institut