Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung)

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Wenn es im Mund pocht und schmerzt, ist oft ein Loch im Zahn schuld. Wenn sich Karies bis zum Zahnnerv ausgebreitet hat, kann häufig nur noch eine Wurzelbehandlung den Zahn retten. Mit der richtigen Betäubung verursacht die Wurzelbehandlung meist keine Schmerzen, auch wenn ein solcher Eingriff natürlich nicht angenehm ist. Vor der Behandlung sollte mit dem Zahnarzt stets abgeklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten der Wurzelbehandlung übernimmt, denn diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung.

Wann ist eine Wurzelbehandlung nötig?

Eine Wurzelbehandlung wird vom Zahnarzt meist dann durchgeführt, wenn sich Karies durch das Zahnmark bis zum Zahnnerv ausgebreitet und dort eine Entzündung hervorgerufen hat (Pulpitis). Erste Anzeichen für eine solche Pulpitis sind eine erhöhte Wärme- und Kälteempfindlichkeit sowie starke Zahnschmerzen. Diese kommen dadurch zustande, dass das Zahngewebe anschwillt und auf den Zahnnerv drückt. Die Entzündung führt in den meisten Fällen zu einem Absterben des Zahnmarks (irreversible Pulpitis). In seltenen Fällen kann die Entzündung aber auch unbemerkt bleiben. Dies ist besonders fatal, da es so zu einer Ausbreitung der Entzündung bis zum Kieferknochen kommen kann.

Ist das Zahnmark abgestorben, besteht häufig nur noch die Wahl zwischen einer Wurzelbehandlung oder einer vollständigen Entfernung des Zahnes. Oft ist die Erhaltung des Zahnes durch eine Wurzelbehandlung die bessere Alternative. Denn korrekt durchgeführte Eingriffe haben eine hohe Erfolgsquote und verschaffen dem behandelten Zahn eine lange Lebensdauer.

 

Ablauf und Dauer einer Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt. Dabei wird das Gebiet um den betroffenen Zahn lokal betäubt, so dass der Patient während der Wurzelbehandlung keine Schmerzen verspüren sollte. Sobald die Betäubung wirkt, muss sich der Zahnarzt zunächst einen Zugang zum Wurzelkanal verschaffen. Dort entfernt er das geschädigte Zahnmark, das Gewebe und den entzündeten oder abgestorbenen Nerv. Anschließend wird der Zahnkanal sorgfältig gereinigt und geglättet. Danach wird der Kanal desinfiziert, mit einem antibakteriellen Medikament gefüllt und vorläufig verschlossen.

Bei der nächsten Behandlung wird der Zahn, sofern es keine Komplikationen gegeben hat, dann endgültig verschlossen. Der Zahnarzt entscheidet sich dabei je nach Fall entweder für eine normale Füllung, eine Stiftverankerung oder eine Zahnkrone. Letztere wird oft auch aus kosmetischen Gründen verwendet, denn ein wurzelbehandelter Zahn ist tot und wird somit vom Körper nicht mehr mit Blut versorgt. Dadurch kann er schneller brechen und nimmt zudem im Laufe der Zeit eine gräuliche Farbe an.

Die Dauer der Wurzelbehandlung ist maßgeblich von der Anzahl der Wurzelkanäle sowie deren Zugänglichkeit abhängig. Wie viele Sitzungen beim Zahnarzt nötig sind, hängt darüber hinaus auch vom Heilungsprozess des Zahnes ab. Denn erst wenn die Entzündung vollständig abgeklungen ist, kann der Zahn endgültig verschlossen werden. Je nach Heilungsverlauf sind normalerweise mindestens zwei Sitzungen nötig, bis die Wurzelbehandlung abgeschlossen ist.

 

Vorteile und Chancen einer Wurzelbehandlung

Der große Vorteil einer Wurzelbehandlung liegt darin, dass im Erfolgsfall ein kranker, entzündeter Zahn mit abgestorbenem Zahnmark in seiner normalen Funktionsfähigkeit erhalten werden kann. Die Wurzelbehandlung verläuft in etwa 70 bis 95 Prozent aller Fälle erfolgreich. Der behandelte Zahn unterscheidet sich nach der Behandlung in seiner Lebensdauer nur unwesentlich von den übrigen Zähnen.

Wie wahrscheinlich ein positiver Ausgang der Behandlung ist, hängt unter anderem von der Größe und dem Fortschritt der Entzündung sowie von der Anatomie der Zähne des Patienten ab. Ist der Wurzelkanal beispielsweise gekrümmt, kann dies ein Ausschlusskriterium für eine Wurzelbehandlung sein.

 

Risiken bei der Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung bietet jedoch nicht nur Chancen, sondern ist auch mit einigen Risiken verbunden. So können die feinen Instrumente des Zahnarztes beim Arbeiten an der Zahnwurzel abbrechen und in dieser steckenbleiben. Oft können die Instrumente dann nur schwer wieder entfernt werden. Beim Aushöhlen oder Glätten der Wurzel kann es auch passieren, dass die Zahnwand versehentlich durchbohrt wird. Bei der Füllung der Wurzelkanals kann es außerdem zu einer Überfüllung der Kanäle kommen, was im Unterkiefer zu einer Beeinträchtigung der Nerven führen kann.

Werden nicht alle Bakterien aus den Kanälen entfernt, kann es außerdem zu einer erneuten Entzündung kommen. Zum Teil kann es auch längere Zeit nach dem Eingriff noch zu Schmerzen am Zahn kommen, weshalb regelmäßige Kontrolltermine von großer Bedeutung sind. Als Faustregel kann festgehalten werden, dass eine Wurzelbehandlung erst nach zwei beschwerdefreien Jahren als erfolgreich angesehen werden sollte.

Um direkt nach der Behandlung den Heilungsverlauf nicht zu gefährden, sollten Sie übrigens in den ersten Tagen auf Kaffee und Nikotin sowie auf sportliche Betätigung verzichten.

 

Krankenkasse und Wurzelbehandlungen

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Umständen übernommen. So müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Deswegen werden einige Techniken, wie beispielsweise eine mikroskopische Wurzelbehandlung, privat gezahlt. Darüber hinaus werden auch Behandlungen, die keine klaren Erfolgsaussichten haben, sowie Behandlungswiederholungen nicht von der Krankenkasse getragen. Zudem müssen die Wurzeln bis an die Spitzen gefüllt werden können. Bei den häufig gebogenen Wurzeln der Backenzähne ist dies aber nicht immer der Fall.

Wenn ein Backenzahn betroffen ist, müssen allerdings noch weitere Bedingungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt:

  • Der Backenzahn muss Teil einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücken sein.
  • Durch die Wurzelbehandlung des Backenzahnes kann eine Freiendsituation - eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten - verhindert werden.
  • Durch die Behandlung des Backenzahnes kann bereits vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Ist dies bei Backenzähnen nicht der Fall, übernimmt die Krankenkasse lediglich die Kosten für das Ziehen des Zahnes. Wer seinen Zahn trotzdem erhalten möchte, kann die Wurzelbehandlung als private Leistung durchführen lassen. Die Kosten für eine solche Behandlung liegen bei etwa 1000 Euro pro Zahn. Nähere Informationen zur Finanzierung der Wurzelbehandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Krankenkasse.

 

Wurzelbehandlung: Die 4 bekanntesten Irrtümer

Die vier bekanntesten Irrtümer, die rund um das Thema Wurzelbehandlungen existieren, lauten (in Anlehnung an die DGET):

  1. Wurzelbehandlungen verursachen Schmerzen. Wurzelbehandlungen müssen nicht schmerzhaft sein. Wenn der Zahnarzt die Betäubung richtig setzt, werden Sie während des Eingriffs keine Schmerzen verspüren.
  2. Wurzelbehandlungen setzten die Haltbarkeit des Zahnes herab. Eine Wurzelbehandlung beeinflusst die Haltbarkeit des Zahnes nicht entscheidend. Ein wurzelbehandelter Zahn unterscheidet sich bezüglich seiner Lebensdauer kaum von einem gesunden Zahn. Bei entsprechender Pflege kann er ein Leben lang erhalten werden.
  3. Wurzelbehandlungen machen die Zähne spröde. Nach einer Wurzelbehandlung müssen die Zähne oft mit einer Krone oder einer Teilkrone überzogen werden. Dies liegt jedoch daran, dass der Zahn einen größeren Substanzverlust als gesunde Zähne hat. Die Widerstandsfähigkeit der Zähne wird dagegen nicht verändert.
  4. Wurzelbehandlungen haben nur eine geringe Erfolgsquote. Bei einem qualifizierten Zahnarzt und genügend Behandlungszeit liegen die Erfolgsquoten von Wurzelbehandlungen zwischen 70 und 95 Prozent.