Leben im Ausland - Was wird aus meiner Krankenversicherung?

Zum Studium nach Rom, beruflich nach London und zur Rente nach Südspanien – tausende Deutsche zieht es regelmäßig für länger oder gar für immer ins Ausland. Mehr als 22.000 Studenten absolvierten das Studienjahr 2004/05 an einer ausländischen Hochschule. Allein im Jahr 2005 haben 145.000 Deutsche ihrer Heimat ganz den Rücken gekehrt, um in einem anderen Land zu leben. Und hunderttausende deutsche Rentner haben inzwischen ihren Alterswohnsitz nach Spanien verlegt.

Mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union (EU) ist ein Umzug ins europäische Ausland unkompliziert geworden. Deutsche können in jedem Staat der EU leben und arbeiten. Ruheständler erhalten auch im Ausland Rentenzahlungen. Und im Krankheitsfall wird durch die in Europa koordinierten Sozialversicherungssysteme eine Behandlung im Ausland erleichtert. "Was die Krankenversicherung betrifft, gibt es allerdings einige Dinge, die man bei einem Umzug in einen anderen EU-Staat beachten sollte", sagt Anne Bartelt, Sozialversicherungsexpertin bei der Techniker Krankenkasse (TK).

Studium im Ausland

Wer im Ausland studieren will, hat zwei Möglichkeiten: ein Gastsemester für einen begrenzten Zeitraum oder aber ein vollständiges Studium an einer ausländischen Hochschule. Verbunden mit der Frage nach der Art des Auslandsstudiums ist auch die Frage, ob der bisherige Krankenversicherungsschutz weiterhin genügt.
Für Deutsche, die über ein Austauschprogramm an einer europäischen Universität studieren und weiterhin an ihrer Heimathochschule immatrikuliert sind, ändert sich bei ihrem Versicherungsschutz nichts. Im Krankheitsfall können sie sich mit der EHIC, der europäischen Krankenversichertenkarte, in allen EU-Ländern und zusätzlich in der Schweiz, in Norwegen, in Island und Liechtenstein medizinisch behandeln lassen. Studenten, die ausschließlich an einer ausländischen Uni eingeschrieben sind, sollten sich vor der Abreise bei ihrer Krankenkasse informieren, ob Versicherungsschutz im Ausland besteht.

Berufstätig im Ausland

In den 50er Jahren kamen Italiener und Türken als Gastarbeiter nach Deutschland, heute ist es häufig umgekehrt: In der Hoffnung auf bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder höhere Löhne suchen viele Deutsche ihr berufliches Glück in der Ferne. Unter den Job-Emigranten gibt es drei Typen: jene, die sowohl ihren Wohn- als auch Arbeitssitz für immer ins Ausland verlegen, solche, die nur für eine befristete Zeit berufsbedingt in ein anderes Land ziehen, und jene, die zwar im Ausland arbeiten, aber in Deutschland leben.
Ob der Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestehen bleibt, hängt vor allem davon ab, wie lange der berufliche Auslandseinsatz dauert. Wer für eine befristete Zeit oder ein Projekt ins Ausland entsendet wird, der behält grundsätzlich seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die familienversicherten Angehörigen.
Wer hingegen bei einem Arbeitgeber im Ausland einen Job antritt, ist in der Regel dort krankenversichert – unabhängig davon, ob er in diesem Land auch lebt. Wer beispielsweise zwischen seinem Arbeitsplatz in Belgien und seinem Wohnort in Deutschland pendelt, ist demnach wie jemand gestellt, der komplett in Belgien lebt und arbeitet. Für ihn gilt: Er muss sich in Belgien krankenversichern.

Rentner im Ausland

Den Lebensabend in der Sonne und am Meer zu verbringen – diesen Traum erfüllen sich jährlich tausende deutsche Rentner, etwa indem sie bevorzugt nach Spanien auswandern. Wer als pflichtversicherter Rentner innerhalb der EU umzieht, eine deutsche Rente bekommt und im neuen Heimatland keine weiteren Einnahmen hat, der bleibt weiterhin in Deutschland krankenversichert.
Auch an den Beiträgen ändert sich durch einen solchen Umzug nichts. In welchem Umfang allerdings im Ausland ärztliche Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente Kassenleistungen sind, richtet sich dann nach dem Recht im neuen Wohnstaat.

Fazit

"Ob Student, Berufstätiger oder Rentner – für jeden, der seinen Wohnort ins Ausland verlegen will, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig von seiner Krankenkasse beraten zu lassen. Nur so lassen sich eventuelle böse Überraschungen bei einem Krankheitsfall im Ausland vermeiden", so Anne Bartelt.