Student im Ausland
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Leben im Ausland – was gilt für die Krankenversicherung?

Von: TK, Jasmin Rauch (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 04.11.2021 - 12:42 Uhr

Zum Studium nach Rom, beruflich nach London und zur Rente nach Südspanien – tausende Deutsche zieht es regelmäßig für länger oder gar für immer ins Ausland. Auch viele Studierende nutzen die Möglichkeit eines Auslandssemesters und viele Renter*innen haben ihren Alterswohnsitz ins Ausland verlegt. Aber welche Auswirkungen hat der (zeitweilige) Umzug auf die Krankenversicherung? Was muss man bei längerem Aufenthalt im Ausland beachten? Und kann man die Krankenversicherung in Deutschland behalten, auch wenn der Wohnort im Ausland ist?

EU erleichtert Umzug ins Ausland

Mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union (EU) ist ein Umzug ins europäische Ausland unkompliziert geworden. Deutsche können in jedem Staat der EU leben und arbeiten. Senior*innen erhalten auch im Ausland Rentenzahlungen. Und im Krankheitsfall wird durch die in Europa koordinierten Sozialversicherungssysteme eine Behandlung im Ausland erleichtert.

Studium im Ausland

Mit allen Mitgliedsstaaten der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und unabhängig davon auch einigen anderen europäischen Staaten hat Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer im Ausland studieren will, hat zwei Möglichkeiten: ein Gastsemester für einen begrenzten Zeitraum oder aber ein vollständiges Studium an einer ausländischen Hochschule. Verbunden mit der Frage nach der Art des Auslandsstudiums ist auch die Frage, ob der bisherige Krankenversicherungsschutz weiterhin genügt.

Für Deutsche, die über ein Austauschprogramm an einer europäischen Universität studieren und weiterhin an ihrer Heimathochschule immatrikuliert sind, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Im Krankheitsfall können sie sich mit der europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC), in allen EU- Ländern und zusätzlich in der Schweiz, in Norwegen, in Island, Liechtenstein und Großbritannien medizinisch behandeln lassen. Die EHIC muss bei bestehender gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland nicht extra beantragt werden – sie ist bereits auf der Rückseite der Krankenkarte aufgedruckt.

Studierende, die ausschließlich an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind, sollten sich vor der Abreise bei ihrer Krankenkasse informieren, ob Versicherungsschutz im Ausland besteht.

Wird ein Auslandssemester oder Studium in einem Land angestrebt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht (beispielsweise die USA, China oder Australien), muss im Rahmen der Voraussetzungen des entsprechenden Landes eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Berufstätig im Ausland

Mit Blick auf bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder höhere Löhne möchten viele Deutsche auswandern. Doch kann man beim Auswandern die Krankenversicherung in Deutschland behalten?

Zunächst einmal kann man sagen, dass es unter den Job-Emigrant*innen drei Typen gibt: jene, die sowohl ihren Wohn- als auch Arbeitssitz für immer ins Ausland verlegen, solche, die nur für eine befristete Zeit berufsbedingt in ein anderes Land ziehen, und jene, die zwar im Ausland arbeiten, aber in Deutschland leben. Ob der Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestehen bleibt, hängt vor allem davon ab, wie lange der berufliche Auslandseinsatz dauert.

Wer für eine befristete Zeit oder ein Projekt ins Ausland entsendet wird, der behält grundsätzlich seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die familienversicherten Angehörigen. Wer hingegen bei einem Unternehmen im Ausland einen Job antritt, ist in der Regel dort krankenversichert – unabhängig davon, ob er in diesem Land auch lebt. Wenn man im Ausland lebt und arbeitet, gilt diese Regelung aber natürlich ebenfalls.

Wer beispielsweise zwischen seinem Arbeitsplatz in Belgien und seinem Wohnort in Deutschland pendelt, ist demnach wie jemand gestellt, der komplett in Belgien lebt und arbeitet. Für ihn gilt: Er muss sich in Belgien krankenversichern.

Ruhestand im Ausland

Den Lebensabend in der Sonne und am Meer zu verbringen – diesen Traum erfüllen sich jährlich tausende deutsche Rentner*innen, etwa indem sie nach Südeuropa auswandern und sich dort einen dauerhaften Wohnsitz einrichten. Wer als pflichtversicherte*r Rentner*in innerhalb der EU umzieht, eine deutsche Rente bekommt und im neuen Heimatland keine weiteren Einnahmen hat, der fällt weiterhin unter die gesetzliche Krankenversicherung – auch ohne Wohnsitz in Deutschland. Auch an den Beiträgen ändert sich durch einen solchen Umzug ins Ausland nichts.

Zudem gibt es sogenannte Abkommenstaaten, mit denen Deutschland oder die EU Regelungen zu Sozialleistungen getroffen haben und für die gesonderte Bedingungen gelten. Dazu gehören beispielsweise Tunesien oder Großbritannien.

Generell ist es sinnvoll, sich vor dem Umzug ins Ausland bei der eigenen Krankenkasse über die geltenden Regelungen zu informieren.

Muss man sich von der Krankenversicherung abmelden?

Wenn man dauerhaft im Ausland lebt, sollte man sich von der deutschen Krankenversicherung abmelden. Dazu reicht in der Regel eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Eine Ausnahme besteht, wie bereits beschrieben, wenn man seinen Ruhestand im Ausland verbringt.

Eine Abmeldung von der Krankenversicherung kann beispielsweise auch von Vorteil sein, wenn man eine längere Reise plant und dafür eine separate Auslandskrankenversicherung abschließt.

Krankenversicherung im Ausland: Was muss man noch beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass auch in Ländern, in denen die Europäische Krankenversichertenkarte gilt, nur die medizinischen Leistungen übernommen werden, die im jeweiligen Land per Gesetz vorgeschrieben sind. Zum Teil können also Zusatzleistungen anfallen, die nicht durch die heimische Krankenversicherung abgedeckt sind und die privat bezahlt werden müssen – je nach Land auch direkt und in bar. Eine private Zusatzversicherung kann eine Option sein, um solche Eventualitäten abzudecken.

Besteht eine Erkrankung, die eine dauerhafte medizinische Behandlung notwendig macht, sollten die Therapiemöglichkeiten im Ausland mit den dort zuständigen Stellen sowie dem*der behandelnde*n Arzt*Ärztin im Vorfeld abgeklärt werden.

Grundsätzlich gilt: Will man seinen Wohnort ins Ausland verlegen, sei es dauerhaft oder für ein Studium, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig von seiner Krankenkasse beraten zu lassen.