Junge Frau bei der Vorsorgeuntersuchung
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Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Von: Astrid Zehbe, Jasmin Rauch (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 04.11.2021 - 16:38 Uhr

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen werden ab dem 18. Lebensjahr angeboten. Durch diese Untersuchungen können zum Beispiel einige Krebserkrankungen wie Darmkrebs oder Hautkrebs rechtzeitig erkannt werden. Aber auch in der Schwangerschaft werden zahlreiche Untersuchungen zur Vorsorge angeboten. Welche Vorsorgeuntersuchungen Frauen wann wahrnehmen können und was dabei gemacht wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Vorsorge für Frauen ab dem 18. Lebensjahr

Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren bekommen von der Krankenkasse einen einmaligen Gesundheits-Check-up bezahlt. Dieser beinhaltet:

  • ein vollständiges Lipidprofil, das die Kontrolle des Gesamtcholesterins, des LDL- und HDL-Cholesterins sowie von Triglyceriden beinhaltet
  • Überprüfung von Blutzuckerwerten und Blutdruck
  • Laboruntersuchung des Urins (beispielsweise auf Eiweiß oder Leukozyten)
  • Überprüfung des Gesamtkörperstatus (beispielsweise Abhören von Herz und Lunge, Überprüfung der Funktion der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates)
  • Erhebung der familiären Krankheitsgeschichte

Daneben werden sogenannte "Risk-Charts" abgeklärt. Dies sind mögliche Risikofaktoren, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen können, wie Alkohol- und Zigarettenkonsum oder die Ernährung. Auch der Impfstatus wird überprüft.

Außerdem können sich Frauen von 20 bis 25 Jahren pro Jahr einmal auf eine Chlamydieninfektion untersuchen lassen. Eine Chlamydieninfektion ist eine sexuell übertragbare bakterielle Infektion, die oft keine Symptome zeigt, jedoch zu Unfruchtbarkeit führen kann.

Ebenfalls ab dem 20. Lebensjahr kann als Vorsorgeuntersuchung eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen werden. Neben der äußerlichen Untersuchung des Intimbereichs ist der Schwerpunkt bei dieser Vorsorgeuntersuchung die Diagnostik des Gebärmutterhalses. Durch Abtasten der Organe und einen jährlichen Abstrich vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhalskanal ("Pap-Test") sollen bösartige Veränderungen im Vorstadium entdeckt werden. Frauen zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Information zu Nutzen und Risiken der Gebärmutterhalskrebsvorsorge.

Ab dem 30. Lebensjahr werden bei einer Vorsorgeuntersuchung zusätzlich die Brust sowie die Achselhöhlen abgetastet und eine ärztliche Anleitung zur Selbsttastuntersuchung erteilt.

Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr

Ab dem 35. Lebensjahr findet der sogenannte "Gesundheits-Check-Up" im Rhythmus von drei Jahren statt. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ist darüber hinaus seit Herbst 2021  einmalig ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen des Check-ups 35 möglich. So können Infektionen schnellstmöglich erkannt und behandelt werden. Ebenfalls ab 35 sollte ein jährlicher Check-Up beim Hautarzt zur Früherkennung von Hautkrebs erfolgen. Insbesondere Leberflecke und Muttermale werden dabei gründlich untersucht.

Ab einem Alter von 35 Jahren steht Frauen der Pap-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nur noch alle drei Jahre zur Verfügung – erfolgt dann jedoch in Kombination mit einem HPV-Test, also einem Test auf das Humane Papillomvirus, welches das Risiko für Gebärmutterhalskrebs erhöhen kann. Der HPV-Test erfolgt ebenfalls über einen Abstrich aus dem Gebärmutterhals.

Vorsorgeuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr

Frauen ab 50 Jahren können sich bis zum Alter von 69 Jahren (ab Juli 2024 sogar bis zum Alter von 75 Jahren) alle zwei Jahre einem Mammographie-Screening unterziehen. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Brustkrebsfrüherkennung und umfasst neben einem Beratungsgespräch das Röntgen beider Brüste und anschließende Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher.

Da in diesem Alter auch das Risiko für Darmkrebs steigt, haben Frauen zwischen 50 und 54 Jahren einmal jährlich die Möglichkeit, eine Stuhlprobe auf okkultes (nicht sichtbares) Blut untersuchen zu lassen.

Ab dem 55. Lebensjahr erweitert sich die Vorsorge um die Darmspiegelung. Frauen und Männer haben zweimal im Abstand von zehn Jahren Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung. Wahlweise kann aber auch weiter alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchgeführt werden.

Unter Umständen können die Vorsorgeuntersuchungen schon früher beginnen: Liegen spezielle Risikofaktoren wie eine erbliche Vorbelastung vor, dann kommt die Krankenkasse auch schon früher und in kürzeren Abständen für die Vorsorgeuntersuchung auf. Besondere Untersuchungen zur Vorsorge gilt es grundsätzlich zu beachten, wenn eine Schwangerschaft vorliegt.

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Zusätzliche Untersuchungen finden während einer Schwangerschaft statt, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten. Zur Vorsorge in der Schwangerschaft gehört die Betreuung vor, während und nach der Entbindung.

Neben einer umfassenden Beratung zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, beispielsweise in Bezug auf Ernährung, Medikamente oder Sport, haben Frauen in der Schwangerschaft prinzipiell Anspruch auf regelmäßige Blut- und Urinuntersuchungen sowie drei Ultraschalluntersuchungen. Diese finden zwischen der 9. und 12., der 19. und 22. sowie der 29. und 33. Schwangerschaftswoche statt.

Hinzu kommen bei einer Schwangerschaft Untersuchungen auf Infektionen wie etwa HIV, Chlamydien oder Syphilis. Auch eine Überprüfung des Blutzuckers hinsichtlich einer möglichen Schwangerschaftsdiabetes gehört zur Vorsorge in der Schwangerschaft.

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Zahnvorsorge

Auch die regelmäßige Kontrolle der Zahngesundheit gehört zur Vorsorge dazu. Frauen und Männer können zweimal jährlich auf Kosten der Krankenkasse einen zahnärztlichen Vorsorgetermin wahrnehmen. Neben dem Zustand der Zähne werden dabei auch Mundschleimhaut, Zahnfleisch und Zunge untersucht.

IGeL-Leistungen

Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen, können Versicherte eine Reihe von Zusatzuntersuchungen zur Vorsorge in Anspruch nehmen, die sie jedoch selbst bezahlen müssen. Solche Leistungen bezeichnet man als "IGeL"-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen).

Allerdings ist der Nutzen dieser Zusatzleistungen teilweise umstritten oder bisher nicht belegt. Betroffene sollten sich deshalb vor der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung gründlich informieren und Vor- und Nachteile abwägen. Vorher lohnt es sich auch zu klären, ob nicht doch die Krankenkasse die Kosten übernimmt, da die Untersuchung im Einzelfall womöglich sinnvoll und vielleicht sogar notwendig ist. Eine Vorsorgeuntersuchung für Frauen, die als IGeL-Leistung zählt, ist beispielsweise die Ultraschalluntersuchung der Brust.