Organspende: Leben schenken

Mehr als 10.000 schwerst erkrankte Menschen, darunter auch viele Kinder, warten derzeit auf ein Spenderorgan. Für diese ist es oftmals die einzig mögliche, lebensrettende Maßnahme. Etwa ein Drittel der Patienten, deren Herz, Leber oder Lunge versagt, wird den Wettlauf mit der Zeit nicht gewinnen und seiner Krankheit erliegen, bevor ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Eine erfolgreiche Transplantation kann Leben retten, aber in anderen Fällen auch die Lebensqualität der Erkrankten in einem sonst nicht zu realisierenden Maße verbessern. Jeder, der den Leidensweg eines Betroffenen kennt, kann sich vorstellen, was eine Transplantation für diesen bedeutet sie wird wie ein neues Leben empfunden.

Mehr Patienten als verfügbare Spenderorgane

Die Schere zwischen verfügbaren Spenderorganen und Patienten, die dringend eine Transplantation benötigen, klafft immer weiter auseinander, da zunehmend mehr Patienten einer stagnierenden Zahl verfügbarer Organe gegenüberstehen.

Von den beispielsweise rund 80.000 Dialysepatienten wurden fast 8.000 auf die Warteliste für eine Transplantation aufgenommen. Ihre Zahl ist beinahe viermal so hoch wie die der pro Jahr transplantierten Organe: Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 1.921 Nieren übertragen. Momentan beträgt die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere etwa sechs Jahre.

Obwohl sich etwa 80 Prozent der Bevölkerung für eine Organspende aussprechen, dokumentieren es nur wenige eindeutig mit einem Organspendeausweis. 2017 wurde ein historisches Tief erreicht: Nur 797 Deutsche haben nach ihrem Tod Organe gespendet (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation).

Erfolge der Transplantationsmedizin

Mittlerweile gehört die Übertragung von Organen und Geweben zum Standard der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Dennoch verlaufen auch diese in der Regel nicht komplikationslos. Vor allem die komplizierte Dünndarmübertragung ist ein äußerst riskantes Verfahren, während bei der Verpflanzung von Nieren die höchste Erfolgsrate mit einer 1-Jahresüberlebensrate von circa 90 Prozent beziehungsweise einer 5-Jahresfunktionsrate von 70 Prozent verzeichnet wird.

Nierentransplantationen sind so erfolgreich, weil Nieren nach der Entnahme relativ lange außerhalb des Organismus funktionsfähig erhalten werden können, so dass eine Analyse der HLA-Merkmale und Abgleich mit dem Empfänger vorgenommen werden kann.

Bei Herz, Leber, Lunge und Pankreas reicht die Zeit für diese Typisierung nicht aus, sodass man sich auf die Blutgruppenanalyse beschränken muss. Andere Faktoren, die den Erfolg einer Transplantation beeinflussen, sind vor allem der Gesundheitszustand des Empfängers.

Organversagen durch körpereigene Abwehrreaktion

Der Hauptgrund für das Organversagen liegt in den Abwehrreaktionen des Körpers gegen das als fremd erkannte Organ. Die Abstoßung muss von Anfang an mit Medikamenten unterdrückt werden. Trotz dieser Maßnahme werden die Abwehrreaktionen gegen das Transplantat mit der Zeit immer stärker, sodass das fremde Organ zerstört werden kann. Möglicherweise muss dann nochmals transplantiert werden.

Andererseits vermindern diese Medikamente die Abwehrkräfte gegenüber Infektionen und malignen Erkrankungen beziehungsweise besitzen selbst organtoxische Wirkungen, sodass hierdurch ebenfalls Komplikationen entstehen können.

Überlebens- und Funktionsraten der Organe nach einer Transplantation

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Überlebens- beziehungsweise Funktionsraten der verschiedenen Organe, nachdem eine Transplantation vorgenommen worden ist.

  1-Jahres­überlebensrate 5-Jahres­überlebensrate
Niere 90 % 70 %
Herz 80 % 60 %
Leber 68 % (Funktion) 59 %
Lunge 70 % 44 %
Pankreas 40 % - 80 % (Funktion) 64 %

Für die Erfolgsrate transplantierbarer Gewebe, wie Teile der Haut, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen liegen keine Zahlen vor.

Rechtliche Grundlagen: Das Transplantationsgesetz

Das am 01.12.1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz regelt folgendes:

  • die Spende zu Lebzeiten oder nach dem Tode
  • die Entnahme und Übertragung von Organen, Organteilen und Geweben auf andere Menschen
  • Vorbereitung dieser Maßnahmen

Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung eines Organhandels. Daher schreibt es auch eine strikte Trennung der Verantwortlichkeiten für Organentnahme und Organvermittlung vor. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien:

  • zur Warteliste und Organvermittlung
  • zu Untersuchungen zum Schutz des Empfängers
  • zur Feststellung des Hirntodes
  • zur Qualitätssicherung

Nach diesem Gesetz wird eine Organspende auch möglich, wenn keine eindeutige Willensäußerung des Verstorbenen vorliegt, die Angehörigen aber nach dem mutmaßlichen Willen befragt werden können (erweiterte Zustimmungslösung). Sind diese nicht erreichbar, so dürfen keine Organe entnommen werden.

Organspendeausweis: Angehörige entlasten

Häufig sind die Angehörigen mit dieser Entscheidung, die meist möglichst schnell getroffen werden muss, überfordert. Angesichts der psychischen Belastung durch den unerwarteten Tod eines geliebten Menschen eine nur zu verständliche Reaktion.

Auch um seinen Nächsten solche Entscheidungsnöte abzunehmen, sollte sich jeder bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken machen, wie nach seinem Ableben zu verfahren ist und dies im Organspendeausweis festhalten sowie mit den Angehörigen besprechen. Selbstverständlich kann die Entscheidung jederzeit geändert werden.

Ablauf einer Organspende

Organspender sind in der Regel Unfallopfer mit schwersten Schädel-Hirnverletzungen oder Patienten mit Hirnblutungen, die auf einer Intensivstation eingeliefert werden.

Bei diesen Patienten kommt es zum Hirntod, das heißt zu einem unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen, unter künstlicher Beatmung und medikamentöser Unterstützung aber nicht zum Herzstillstand. Der Hirntod muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Diese Ärzte dürfen weder an der Organentnahme oder -übertragung beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.

Hat der Verstorbene keine Erklärung zur Organspende bei sich, so werden die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Entscheiden sie sich gegen eine Organspende, wird die maschinelle Beatmung sofort abgeschaltet, bei einer Zustimmung Stunden nach erfolgter Organentnahme. Bei unnatürlicher Todesursache wie einem Unfall muss der Leichnam noch durch die Staatsanwaltschaft zur Bestattung freigegeben werden.

Wer organisiert die Organtransplantation?

Die Intensivstation informiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die die Durchführung der nötigen Tests, die Organentnahme und den Transport der Organe regelt.

Außerdem unterrichtet die Intensivstation die Organvermittlungszentrale Eurotransplant, die die Wartelisten für Organempfänger in Deutschland, Österreich, den Benelux-Staaten und Slowenien führt. Diese ermittelt geeignete Empfänger, benachrichtigt die Transplantationszentren und koordiniert den Zeitplan für Organentnahme und -übertragung.

Welche Organe kann man spenden?

Auf dem Organspendeausweis kann angegeben werden, ob einer Organspende zugestimmt wird, ob diese abgelehnt wird oder ob die Entscheidung auf eine andere Person übertragen werden soll. Die Spende kann auf bestimmte Organe beschränkt werden beziehungsweise es kann erklärt werden, welche Organe nicht entnommen werden sollen.

Gespendet werden können folgende Organe und Gewebe:

  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Nieren
  • Bauchspeicheldrüse
  • Teile der Haut
  • die Hornhaut der Augen
  • Gehörknöchelchen
  • Herzklappen
  • Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen

Die risikoreiche Dünndarmübertragung wird in Deutschland sehr selten durchgeführt.

Transplantationen von Gewebe

Generell werden Gewebe öfter transplantiert als Organe. Transplantationen von Gewebe verursachen auch seltener Komplikationen als Organtransplantationen. Außerdem kann noch bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod Gewebe gespendet werden, was bei Organspenden nicht der Fall ist.

Mit 6.000 Transplantationen der Augenhornhäute im Jahr ist dies das am häufigsten transplantierte Gewebe in Deutschland. Die Augenhornhaut ist der durchsichtige Teil vor der Pupille und ist entscheidend für das Sehvermögen. Menschen mit getrübten oder verletzten Augenhornhäuten kann durch eine Transplantation neue Sehkraft verliehen werden.

Bei Organspenden ist das biologische Alter ausschlaggebend

Das Alter des Spenders ist bei einer Organspende nicht entscheidend. Wichtig sind nur das biologische Alter, also der individuelle Gesundheitszustand, und die Funktionstüchtigkeit der Organe beziehungsweise des Gewebes, die bei der Entnahme vom Arzt festgestellt werden. Allgemein gilt zwar, dass bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe und Gewebe zum Transplantieren geeignet sind, doch auch gesunde und fitte ältere Menschen können funktionsfähige Organe  spenden.

Während jedoch für die Spende von Bändern und Sehnen eine Altersoberbegrenzung von 65 Jahren gilt, gibt es eine solche für Gewebearten wie Knochen oder Augenhornhaut nicht. Für die Hautspende herrscht eine Altersgrenze von 75 Jahren.

Bei Kindern bis zu 14 Jahre obliegt die Entscheidung einer Organ- oder Gewebespende bei den Eltern.

Wo erhalte ich einen Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist bei Krankenkassen, Gesundheitsämtern und in vielen Apotheken und Arztpraxen kostenlos erhältlich oder kann über das Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der Nummer 0800/ 90 40 400 angefordert werden. Auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dieser Ausweis ausgedruckt werden.

Kirchliche Unterstützung: Organspende als Akt der Nächstenliebe

Die Entscheidung, seine Organe nach dem Ableben anderen zur Verfügung zu stellen, wird auch von kirchlicher Seite als Akt der Nächstenliebe gesehen und befürwortet. So kann man auch nach seinem Tode einem oder sogar mehreren anderen Menschen die Chance auf ein neues Leben schenken.

Aktualisiert: 02.04.2019

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